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Zanetti Roberto · Ständerat · 2017-06-06

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Ich bewundere Peter Föhn für seinen heldenhaften Mut, einen Gegner zu bekämpfen, der gar nicht angreift und gar nicht existiert. Er will das Bankkundengeheimnis verteidigen - vom Bankkundengeheimnis spricht ja kein Mensch. Es geht schlimmstenfalls darum, das Steuerhinterziehungsgeheimnis nicht in einen Bunker zu versenken. Das Bankkundengeheimnis ist hier nie zur Disposition gestanden.

Dann hat Kollege Föhn gesagt, die Initiative sei Ausdruck eines Unmuts im Volk. Ich bewege mich auch hin und wieder im Volk und habe ehrlich gesagt nie solchen Unmut gespürt. Ich habe eher das Gefühl, dass der Initiant da eine geniale Geschäftsidee entwickelt hat. Ich meine: Wer kann schon sagen, eine Noser-Initiative, eine Graber-Initiative oder eine Zanetti-Initiative käme zur Abstimmung? Wir haben den Initianten hier im Saal. Jedermann in der Schweiz weiss, in welcher Branche der Initiant arbeitet, und jetzt hat er noch eine eigene Initiative. Da können sich ein paar Marketingfachleute wirklich eine Scheibe abschneiden. In diesem Sinn: herzliches Kompliment an den Initianten.

In der Sache sind wir uns aber alle einig, sogar Kollege Peter Föhn: Die Initiative ist schlicht und einfach schlecht gemacht. Das ist ausgeführt worden vom Kommissionssprecher: Sie ist handwerklich miserabel gemacht, und sie ist unnötig. Deshalb müssen wir hier keine weiteren Worte verlieren.

Aber auch der Gegenvorschlag schreit für mich nach Montesquieu, der einmal gesagt hat: "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu erlassen." Wir sind uns alle einig, dass wir den Status quo nicht in die Verfassung schreiben wollen. Ich finde das langsam ein Unding. Ich glaube, schon bei der Schuldenbremse hat man gesagt: Jetzt schreiben wir im Gesetz, dass alles so bleiben soll, wie es ist. Was soll das? Das sind die gleichen Leute, die von "Regulierungswut" und von "administrativem und gesetzgeberischem Dickicht" plärren - und dann wollen sie den Status quo ins Gesetz schreiben oder, noch schlimmer, in die Verfassung. Wenn ein Gesetz nicht erlassen werden soll, dann soll es erst recht nicht in der Verfassung verankert werden. Ich könnte Ihnen noch einen Spruch von Montesquieu zitieren, er sagte nämlich: "Wo es den Rednern an Tiefe fehlt, da gehen sie in die Breite." Wir haben ein paar Beispiele zu diesem Geschäft gehört.

Ich will mich wirklich sehr kurz fassen, auch zum Gegenvorschlag. Wir haben gehört: 22 Kantone, die Finanzdirektorenkonferenz, Economiesuisse, die Inlandbanken, die Raiffeisenbank, die Bankiervereinigung, die Kantonalbanken - sie alle sind dagegen. Mir fällt ausser den Spielbanken keine andere Bank ein, die allenfalls noch etwas Gutes an diesem Gegenvorschlag finden könnte. Gut, die Sache mit der Privatsphäre: Frau Karin Keller-Sutter hat erwähnt, dass die Privatsphäre eine Errungenschaft des Liberalismus und der Aufklärung sei. Ich kenne mich in Liberalismusfragen nicht so gut aus, aber ich würde sagen, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eben auch ein Kernstück unseres Staates ist. Und wenn ich als obrigkeitlicher Staat die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eruieren will, muss ich doch wissen, wie die Leute wirtschaftlich dastehen. Ich finde, ehrlich gesagt, die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ebenso liberal, ebenso aufklärerisch, ebenso gerecht und vor allem auch ebenso akzeptiert bei der Bürgerschaft wie den Schutz der Privatsphäre.

Versicherungsgesellschaften schnüffeln auch in meiner Privatsphäre herum. Sie wollen wissen, wie viel ich rauche, wie viel ich trinke und ob ich sonst noch Risikoverhalten an den Tag lege; dies, damit sie - da kennen sie sich ja aus - dann [PAGE 409] die Risikoberechnungen machen können. Ja, damit muss ich leben! Weil ich ein Gelegenheitsraucher bin, muss ich diese Auskunft aus meiner Privatsphäre geben, damit ich in den Genuss einer Dienstleistung, nämlich eines Versicherungsschutzes, kommen kann. Genau dasselbe gilt für den Steuerzahler. Ich muss ja meine finanziellen Verhältnisse nicht öffentlich kundtun. Die Nachbarin oder der Vorgesetzte oder wer auch immer erfahren nichts über meine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; einzig der Steuervogt erfährt es. Ich finde es angemessen, dass der Steuervogt in einem Rechtsstaat individuell festlegen kann, wie man die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern will, und dass man da nicht mit Kopfsteuerprämien kommen muss, das wäre nämlich schlussendlich die Quintessenz des Ganzen.

Fazit: Der Gegenvorschlag ist handwerklich nicht ganz so lausig gemacht wie die Initiative. Er hat aber auch beträchtliche Mängel. Der Bundesrat hat das in seiner Stellungnahme dargelegt. Er hat beträchtliche Mängel, und er ist ebenso unnötig wie die Initiative. Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Wie wollen wir in Zukunft den Leuten erklären, dass wir uns mit Regulierungen zurückhalten wollen, wenn wir den Status quo in der Verfassung festschreiben wollen? Das wäre ein Unding, das man niemandem erklären kann.

Deshalb bitte ich Sie mit der Mehrheit, sowohl die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen als auch auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten.