Heim Bea · Nationalrat · 2017-06-07
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-07
Wortprotokoll
Es ist unbestritten, die Pflegefinanzierung muss in dem Punkt, den wir hier diskutieren, nachgebessert werden. Die Frage ist nur, welche Interessen mehr zu gewichten sind, die der Kantone oder die der Pflegebedürftigen, deren Bedürfnis nämlich, dort ins Pflegeheim gehen zu können, wo sie sich in der Nähe ihrer Kinder und anderer Angehöriger wissen.
Unser Rat ist in der Wintersession mit 165 zu 0 Stimmen, also einstimmig, unserer SGK gefolgt und damit dem Vorschlag der freien Wahl des Heims, der freien Wohnsitzwahl auch im pflegebedürftigen Alter. Allfällige Restkosten übernimmt der Herkunftskanton.
Die Minderheit empfiehlt Ihnen, auch heute bei dieser Lösung zu bleiben. Sie ist die klarste, die einfachste Lösung. Sie schafft erstens Rechtssicherheit für die Pflegebedürftigen und garantiert verlässlich die freie Wohnsitznahme bei Pflegebedürftigkeit. Zweitens schafft sie Rechtssicherheit auch für die Pflegeheime und die Spitex, dass die Restkosten wirklich gedeckt sind. Drittens schafft sie klare Verhältnisse auch für die Kantone.
Heute hingegen müssen Pflegebedürftige, die in ein Heim ausserhalb des Wohnkantons möchten, zum Beispiel um die letzte Lebenszeit in der Nähe der Angehörigen zu verbringen, unter Umständen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Das steht im Widerspruch zum Gesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, das die maximale Zusatzbelastung der Betroffenen auf 20 Prozent begrenzt. Die Restfinanzierung regeln die Kantone. So steht es im Gesetz. Nur, die Kantone haben es für ausserkantonale Heimaufenthalte nicht geregelt. Es ist nun an uns, die beste Lösung zu beschliessen, und die beste Lösung für die Pflegebedürftigen ist die, die der Nationalrat in der Wintersession beschlossen hat: Der Herkunftskanton soll die Restfinanzierung übernehmen, und zwar nach Bemessung des Pflegeheimkantons. Mit dieser Lösung müssen die Pflegebedürftigen keine Mehrbelastung befürchten, die gesetzliche Vorgabe betreffend die Pflegefinanzierung wird eingehalten, die Limite von 20 Prozent nicht überschritten und die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Wohnsitznahme eingehalten.
Der Ständerat hat zweimal anders entschieden. Der erste Ständeratsbeschluss, wonach der Herkunftskanton die Höhe der Restkosten bestimmt, die er an einen Pflegeheimkanton zahlt, ist faktisch eine Verunmöglichung der freien Heimwahl im Alter. Diesen Vorschlag haben wir einstimmig verworfen. Auch den zweiten ständerätlichen Vorschlag, wonach eine freie Heimwahl mit Restkostenbeteiligung des Herkunftskantons nur möglich wäre, wenn im Herkunftskanton kein Bett mehr frei ist, empfiehlt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit klar zur Ablehnung. Aber auch Fachorganisationen wie der Verband Heime und Institutionen Schweiz, Curaviva, der Verband wirtschaftlich unabhängiger Alters- und Pflegeeinrichtungen Schweiz, Senesuisse, der Spitex-Verband Schweiz, der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die Association Spitex privée Suisse, der Seniorenverband Schweiz, die Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz, die Behindertenorganisationen Schweiz, die Schweizerische Alzheimervereinigung lehnen diesen Vorschlag ab. Und warum tun das all diese Fachorganisationen? Weil es ein Leichtes wäre, auf Verzögerungstaktik zu machen und so die freie Pflegeheimwahl zu boykottieren, bis irgendwo im Kanton dann doch noch ein Bett frei würde. Weil die pflegebedürftige Person damit gezwungen sein könnte, wieder zurückzukehren, sobald ein Platz im Herkunftskanton frei würde, ja, dass sie dann unter Umständen in ein Heim eintreten müsste, das sie nie gewählt hätte. Ein solches Hin und Her ist unzumutbar und wäre eine zusätzliche Einschränkung der freien Pflegeheimwahl.
Somit bliebe es letztlich bei der heutigen Situation, dass eigentlich nur Vermögende in ein ausserkantonales Heim in der Nähe ihrer Kinder und Angehörigen gehen könnten. Auch wenn Pflegebedürftige zu ihren Angehörigen in einen anderen Kanton gingen und dort Spitex-Leistungen bräuchten, gäbe es Probleme. Das Finanzierungsrisiko hätten die Betroffenen oder gar die Spitex-Organisationen.
Aus all diesen Gründen ist aus Sicht der SP-Fraktion die Variante, wie wir sie in der Wintersession im Nationalrat beschlossen haben, die beste Variante. So sehen es auch die erwähnten Organisationen und eigentlich auch unsere Kommission, die sich dann aber für einen Kompromiss, für eine dritte Variante mehrheitlich entschieden hat. Es mag ein Kompromiss sein. Aber für die SP-Delegation ist der Kompromiss nicht überzeugend, weil wir das Problem so nicht in den Griff bekommen. Mit dem Vorschlag der SGK-Mehrheit, mit dieser dritten Variante, würden die Kantone gezwungen zu tun, was sie längst hätten tun müssen, nämlich sich auf [PAGE 931] vertraglichem Weg zu einigen. Allerdings müssen sie ihre vertraglichen Vereinbarungen nicht mit einem oder zwei Kantonen, sondern mit mehreren, ganz unterschiedlichen Kantonen treffen. Da sie das bis jetzt im Pflegebereich nicht gemacht haben, werden sie es wohl auch in Zukunft nicht tun und den administrativen Aufwand scheuen. Es könnte dann auch durchaus zu vertraglichen Lösungen kommen, die für die Betroffenen eine Nulllösung wären.[GZ]
Deshalb bitte ich Sie, bei Ihrem Entscheid zu bleiben und der Minderheit zu folgen.