Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2017-06-07
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2017-06-07
Wortprotokoll
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, bei der letzten Differenz der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Heim abzulehnen. Die beiden Räte sind sich bekanntlich uneinig darüber, welche Regelung bei der Pflege in ausserkantonalen Heimen gelten sollte. Grundsätzlich soll der Wohnsitzkanton die ungedeckten Kosten auch dann übernehmen müssen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt.
Bei den Detailfragen hat man sich bisher noch nicht gefunden. Die aktuelle Lösung des Ständerates würde in vielen Fällen dazu führen, dass, falls ein Bett zur Verfügung stünde, der Patient allenfalls wieder zurückkommen müsste, wenn er in einem ausserkantonalen Pflegeheim ist. Oder er müsste akzeptieren, dass seine Pflegekosten nicht vollständig gedeckt würden. Dies erachten wir als nicht zielführend. Dies widerspricht auch dem ursprünglichen Gedanken der Reform der Freizügigkeit unter den anerkannten Leistungserbringern. Die vom Ständerat gewählte Option würde zudem in vielen Fällen einen beträchtlichen administrativen Aufwand verursachen. Für die Pflegeheime und deren Bewohnerinnen und Bewohner würde diese Regelung zudem mehr Rechtsunsicherheit bedeuten. Dies alles widerspricht dem Gedanken einer sinnvollen, kantonsübergreifenden Pflegeheimplanung.
Die CVP-Fraktion erachtet nach wie vor den Beschluss des Nationalrates als beste Lösung, ist aber bereit, dem Ständerat einen Schritt entgegenzukommen und damit die letzte Differenz aus dem Weg zu räumen. Die neue Kompromisslösung, die nun von der Mehrheit vertreten wird, erachten wir als tauglichen Weg. Dieser Kompromiss wurde auch von verschiedenen Pflegeorganisationen aus dem ambulanten und aus dem stationären Bereich sowie von Patientenorganisationen ausgehandelt, welche sich täglich mit Betroffenen beschäftigen. Er verbindet die Interessen der Patientinnen und Patienten mit den kantonalen Interessen. Für die Auszahlung der Restfinanzierung ist derjenige Kanton zuständig, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen den Kantonen bestehen, gelten die Regelungen der Restfinanzierung des Standortkantons des Leistungserbringers. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet somit keine neue Zuständigkeit.
Diese Lösung stellt sicher, dass in jedem Fall Klarheit über die anwendbare Norm für die Übernahme der Restfinanzierung herrscht. Sie hätte den Vorteil, dass die Kantone souverän bleiben, selber untereinander eine abweichende Lösung zu finden. Damit könnte zwar im Einzelfall die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt sein und administrativer Zusatzaufwand entstehen. Diese Nebeneffekte wären aber weit geringer als bei der Lösung des Ständerates, und im Gegenzug würden die Kantone ihre Autonomie vollständig behalten.
Die Vertreter der Minderheit Heim argumentierten in der Kommission, Raum für Verhandlungen unter den Kantonen sei nicht angezeigt, da diese auch in der Vergangenheit die Notwendigkeit von Verhandlungen nicht gesehen hätten. Die Ausgangslage ist aber mit dem Antrag der Mehrheit eine gänzlich andere. Können oder wollen die Kantone nicht verhandeln, so gilt in Zukunft die Regel, dass der Herkunftskanton die Restkosten der Pflegefinanzierung nach den Regeln des Standortkantons des Leistungserbringers übernehmen muss. Damit sind die Patienten auf jeden Fall geschützt, und gleichzeitig wird ein Anreiz für gemeinsame Lösungen unter den Kantonen gesetzt.
Die Minderheit Heim möchte an der nationalrätlichen Version festhalten. Diese war aber im Ständerat chancenlos. Angezeigt ist deshalb im Interesse der gesamten Reform ein weiterer Kompromiss. Der Kompromiss erlaubt es, die Restfinanzierungslücke zu schliessen, erhält den Heimbewohnern die Freizügigkeit unter den anerkannten Leistungserbringern und belässt zugleich den Kantonen eine ausreichende Autonomie für eigene Lösungen untereinander.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und damit die letzte Differenz zu bereinigen.