Hegglin Peter · Ständerat · 2017-06-07
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-06-07
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, die Differenzen zum Nationalrat zu bereinigen und ihm zu folgen. Der Nationalrat hat zweimal mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass er nicht will, dass Organismen, die gentechnisch eingebrachte Resistenzgene enthalten, freigesetzt werden dürfen, das erste Mal mit 142 zu 47 Stimmen und das zweite Mal mit 132 zu 56 Stimmen. Das ist meines Erachtens eine deutliche Manifestation.
Ich beantrage aus folgenden Gründen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen: Das Vertrauen in die Lebensmittel ist bei uns sehr hoch. Die Schweiz stellt sehr hohe Anforderungen an die Produktion, an die Bearbeitung und an die Behandlung, sei es beim Tierwohl, sei es bei der Ökologie, sei es, was die Gesundheit betrifft. Die Schweizer Lebensmittelbranche nimmt diese Anforderungen auf. Man versucht, mit Mehrwertstrategien vorzugehen, sei es von der Regionalität her, sei es von den Produktanforderungen her. Ich bin der Meinung, dass dies doch weitgehend gelingt. Umgekehrt kann man feststellen, dass in der Bevölkerung immer noch ein sehr grosses Missbehagen vorhanden ist, gerade wenn es darum geht, gentechnisch veränderte Pflanzen freizusetzen oder dann auch zu konsumieren. Zwei Drittel der Bevölkerung haben hier eine ablehnende Haltung.
Ähnlich verhält es sich bei Antibiotika. Antibiotika bringen ja einen grossen Wert für die Gesundheit; ich denke, die Erfindung und die Anwendung der Antibiotika waren epochal. Zunehmend zu Bedenken Anlass geben aber die Resistenzen, die gegen diese Antibiotika entstehen, gerade dann, wenn Antibiotika quasi in Lebensmitteln auftauchen und dann noch Resistenzen entstehen. Der Bundesrat hat diese Bedenken selber auch schon aufgenommen und hat eine Antibiotikastrategie erlassen. Mit dieser Antibiotikastrategie will er die Entstehung von Resistenzen gegen in der Human- und Veterinärmedizin angewandte Antibiotika verhindern und bekämpfen.
In diesem Umfeld soll jetzt eben zugelassen werden, dass gentechnisch veränderte Organismen im Versuch freigesetzt werden. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, gerade auch aus dem Wissen heraus, dass es bei anderen gentechnisch veränderten Organismen eigentlich nicht so viele Freisetzungsversuche gibt. Ich glaube, es gibt etwa vier solche Freisetzungsversuche. Das zeigt eigentlich die Bedeutung oder die Notwendigkeit. Ich frage mich, wie gross die Bedeutung der Freisetzungsversuche dann in diesem Bereich sein wird. Nicht davon tangiert ist ja die Grundlagenforschung in Labors. Diese ist nach wie vor voll möglich, und ich stehe dazu, dass man das weiterhin machen kann. Ich denke, das Weiterbestehen des Verbots führt auch zu keinen Behinderungen im internationalen Austausch von Forschungsmaterial. Dieser ist nach wie vor möglich.
Wenn diese Freisetzungsversuche jetzt nicht zugelassen werden, wird man, so meine ich, andere Methoden finden, bei denen die Freisetzung eben nicht zur Anwendung kommen muss. Die Forschung und Entwicklung ist ja immer wieder innovativ. Ich beantrage Ihnen also, dem Nationalrat zu folgen. Ich bin überzeugt, dass wir damit Risiken und Negativschlagzeilen für die Lebensmittelbranche ausschliessen können. Negativschlagzeilen im Zusammenhang mit Lebensmitteln können wir definitiv nicht gebrauchen.
Ich empfehle Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates und dem Antrag der Minderheit zu folgen.