Herzog Verena · Nationalrat · 2017-06-07
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-07
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen. Als Mutter - und natürlich auch als Vater - vergisst man nie das Elternglück, den glücklichen Moment nach neun Monaten Schwangerschaft und den Strapazen einer Geburt, ein gesundes Kind in den Armen halten zu können; eigentlich müsste jetzt meine Nationalratskollegin Andrea Geissbühler hier vorne sprechen. Gepaart mit dem Glück und der Freude ist natürlich auch das Bewusstsein der Verantwortung und der grossen Herausforderung, der menschlichen, zeitlichen und finanziellen Aufwendungen, die mit der Geburt eines Kindes bis zu seiner Selbstständigkeit verbunden sind. Schon heute geniessen deshalb Mütter einen absolut gerechtfertigten Mutterschaftsschutz. Dazu gehören das achtwöchige Beschäftigungsverbot, geregelt im Arbeitsgesetz, der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft sowie 16 Wochen nach der Niederkunft gemäss Obligationenrecht und eben auch der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub mit der Erwerbsausfallentschädigung für Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Die Motion der SGK-SR verlangt nun eine neue Bestimmung, die eine länger dauernde Mutterschaftsentschädigung vorsieht für Fälle, in denen ein Neugeborenes über drei Wochen im Spital verbleiben muss. Aus Sicht meiner Minderheit ist dieser Leistungsausbau abzulehnen. Ein Mutterschaftsurlaub hat in erster Linie den Zweck, der Mutter Gelegenheit zur Erholung zu geben und eine Bindung zum Kind aufzubauen. Beides hängt nicht davon ab, ob sich das Kind im Spital oder daheim befindet. In den relativ seltenen Fällen, in denen eine Mutter ihren Entschädigungsanspruch bei Mutterschaft aufschieben will, kann erwartet werden, dass sie eigenverantwortlich oder allenfalls zusammen mit ihrem Arbeitgeber eine Lösung findet, wie das nötige Einkommen garantiert wird.
Ein Gesetz ist nicht dazu da, alle Einzelfälle abzudecken und sämtliche Härtefälle zu verhindern. Auch wenn es nur tausend Kinder pro Jahr sind, die mehr als 21 Tage hospitalisiert werden müssen, sind die finanziellen Auswirkungen und die Belastungen nicht unerheblich. Wir haben es gehört: Es sind zwischen 4 und 5 Millionen Franken zusätzlich. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass die Aufwendungen der Erwerbsersatzordnung schon 2006 deutlich höher waren als die Erträge. Die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mussten bereits zweimal angehoben werden.[GZ]
Im Namen der Minderheit bitte ich Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.