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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2017-06-07

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2017-06-07

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion wurde am 14. Dezember 2016 eingereicht. Sie verlangt, dass der Bund verpflichtet wird, die Daten im Behindertenbereich zu erheben und auszuwerten. Dank entsprechender Datenerhebung soll eine nationale Behindertenpolitik ermöglicht und das verfassungsrechtlich verankerte Ziel der Behindertengleichstellung erreicht werden.

Ihre Kommission hat die Motion am 7. April 2017 beraten und beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die [PAGE 940] Motion anzunehmen. Zuvor hat der Ständerat die Motion mit 19 zu 16 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Der Motionär verlangt im Wesentlichen drei Änderungen:[GZ]

1. Leistungserbringer im Behindertenbereich sollen verpflichtet werden, den Kantonen und dem Bundesamt für Statistik Angaben für eine gesamtschweizerische Statistik zur Verfügung zu stellen.

2. Der Bund soll verpflichtet werden, die Daten zu erheben und auszuwerten und damit für eine gesamtschweizerische Kohärenz zu sorgen.

3. Die Kantone sollen dem Bund die Daten kostenlos zur Verfügung stellen, und der Bund hat die Kosten für die Datenerhebung und Datenauswertung zu tragen.

Auslöser für diese Motion ist, dass die Datenlage im Behindertenbereich zu mangelhaft ist, um den Zielen der nationalen Behindertenpolitik gerecht zu werden. Wenn wir beispielsweise gemäss Artikel 19 der Uno-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderung in ihrer Wahl der Wohnform unterstützen wollen, braucht es entsprechende Daten, um die Koordination zu ermöglichen. Im Behindertenbereich werden schweizweit insgesamt Beiträge von 14,6 Milliarden Franken ausgerichtet, wobei die Quellen unterschiedlich sind. Ein Überblick ist kaum möglich ohne die entsprechenden Daten. Dasselbe gilt für die Steuerung der Finanzen und für die Planung der Angebote.

Der Bundesrat lehnt diese Motion aus finanziellen Gründen ab, ohne dazu nähere und konkrete Angaben zu machen. Die Kommission hat die Vorbehalte vonseiten des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Die Mehrheit der Kommission kommt jedoch zum Schluss, dass bei der Abwägung der Interessen der Nutzen dieser Daten für eine kohärente Behindertenpolitik klar überwiegt. Auch die kantonalen Sozialdirektoren empfehlen uns namens der Kantone, die Motion zu unterstützen.

Es braucht eine gesamtschweizerische Sicht auf die Behindertenpolitik, damit man diese so ausgestalten kann, dass für die Betroffenen möglichst in allen Kantonen ähnliche Bedingungen bestehen, oder damit man überhaupt weiss, wo allenfalls etwas fehlt und wo nicht. Eine nationale Statistik ermöglicht eine fundierte Planungsgrundlage für die Akteure in der Behindertenpolitik und liefert Indikatoren für den Entwicklungsstand. Die Vergleichbarkeit der Daten stellt sicher, dass für die Betroffenen in den verschiedenen Kantonen möglichst ähnliche Bedingungen bestehen. Die schweizerische Behindertenpolitik ist eine Querschnittaufgabe, die Bund und Kantone gemeinsam und in Zusammenarbeit verfolgen müssen. Das anerkennt auch der Bundesrat im kürzlich vom EDI in seinem Auftrag publizierten Bericht zur Entwicklung der Behindertenpolitik.

Die Minderheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass dem Bund durch die fehlenden gesetzlichen Grundlagen keine Koordinationsaufgabe im Behindertenbereich zukomme, sondern dass diese den Kantonen selbst überlassen sei. Der Bund habe zudem gar keinen Bedarf an den Daten und der Auswertung, welche im Rahmen der Somed-Statistik B erhoben werden. Die Minderheit ist zudem der Meinung, dass die finanziellen und personellen Aufwendungen zu hoch seien.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass mit einer koordinierten Planung besser ersichtlich sei, in welchen Bereichen etwaiger Handlungsbedarf existiere. Die Somed-Statistik B ist zudem seit 2006 nicht mehr angepasst worden. Die Kantone haben dem Bund ein entsprechendes Anpassungskonzept unterbreitet, dieser lehnte es jedoch ab, dafür aufzukommen. Die Mehrheit erachtet eine kantonsübergreifende kohärente statistische Erhebung als angebracht und als sachlich rechtens.

Die Motion verlangt nicht, dass die Kantone ihre Kompetenzen abtreten, sondern fordert vielmehr eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bereich der Behindertenstatistik, um eine stärkere Kohärenz in der Schweizer Behindertenpolitik zu ermöglichen. Sowohl der Bund als auch die Kantone benötigen eine zuverlässige Datenlage zwecks Berichterstattung sowie Planung und Finanzierung von Platz- und Leistungsangeboten im Behindertenbereich. Auch muss die uneinheitliche Verwendung der Begrifflichkeiten beseitigt werden. Die Folgen davon sind eine erschwerte Planbarkeit und Steuerung der Angebote im Behindertenbereich. Die Annahme der vorliegenden Motion wäre ein wichtiger Fortschritt in der vom Bundesrat anvisierten nationalen Behindertenpolitik.

Im Namen der Kommissionsmehrheit - die Kommission entschied mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung - beantrage ich Ihnen, die vorliegende Motion anzunehmen und somit dem Ständerat zu folgen.