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Eder Joachim · Ständerat · 2017-06-07

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-07

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie, dass ich mich ausserhalb meiner offiziellen Funktion als Präsident der Subkommission EFD/WBF nochmals äussere, und zwar explizit zu dem, was Kollege Föhn jetzt gerade als Präsident der Subkommission EJPD/BK gesagt hat. Er hat die Thematik des Verhältnisses zwischen der Bundesverwaltung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle geschildert.

Wenn ich jetzt nochmals das Wort ergreife, möchte ich seine Feststellungen unterstützen und ergänzen, und zwar nicht zuletzt auch deshalb, weil ich mich diesbezüglich bereits an der Sitzung vom 18. Mai gegenüber Herrn Bundeskanzler Thurnherr und Herrn Huissoud, dem Direktor der EFK, zu Wort gemeldet habe. Zudem ist mir - ich denke, es geht der ganzen GPK so - das Verhältnis zwischen Aufsicht und Beaufsichtigten zu wichtig, als dass jetzt einfach mit der Tagesordnung weitergefahren werden könnte. Auch der Bundesrat, heute durch unsere Bundespräsidentin vertreten, muss und wird sicher ein Interesse daran haben, dass gewisse Punkte geklärt werden.

Folgende Sachen möchte ich nochmals speziell erwähnen: Gemäss Bundeskanzler Thurnherr ist die Stimmung zwischen der Verwaltung und der Aufsicht, im Speziellen der Eidgenössischen Finanzkontrolle, zurzeit etwas gereizt. Das sind seine Worte. Das hat seinen Aussagen zufolge mit vier Punkten zu tun: mit dem Stellenwert der Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle - Kollege Föhn hat das soeben ausgeführt -, aber auch mit der Kommunikation, mit der Gewaltentrennung im engeren Sinn und mit der Fehlerkultur.

Die Verwaltung stösst sich offenbar immer mehr daran, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Berichten in Einzelfällen noch Hintergrundgespräche mit Journalistinnen und Journalisten führt oder in ausgewählten Fällen Pressecommuniqués herausgibt - obwohl sie der Verwaltung in Aussicht gestellt hat, das in Zukunft nicht mehr zu tun. Dies führt zu einem sehr gereizten Klima, und zwar, wie wir uns haben sagen lassen, bis hinauf auf Bundesratsniveau. Die Frau Bundespräsidentin hat genickt und nickt immer noch.

Ich unterstütze die Anregung des Bundeskanzlers voll und ganz, unabhängig von gewissen Problemen oder Untersuchungen eine vertiefte Aussprache zwischen Aufsicht und Verwaltung zu führen und zu schauen, was man hier verbessern könnte. Gespräche haben bereits stattgefunden, unter anderem zwischen der Generalsekretärenkonferenz und der Eidgenössischen Finanzkontrolle und zwischen dem Bundesratsausschuss und der Eidgenössischen Finanzkontrolle - alle übrigens zum gleichen Thema. Wenn diese nichts oder zu wenig gefruchtet haben, muss die Frage, wie Aufsicht und Verwaltung zusammenarbeiten, generell, unabhängig von einem konkreten Problem angegangen werden.

Ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der ganzen Thematik grundsätzlich auseinandersetzen wollen, sich die Rede des Bundeskanzlers, die er am 16. Mai dieses Jahres - ich habe sie hier vor mir - vor der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften gehalten hat, zu Gemüte zu führen. Walter Thurnherr referierte unter dem Titel "Die Aufsicht aus der Sicht eines Beaufsichtigten, am Beispiel der Bundesverwaltung". Wenn Sie mir eine E-Mail schicken, sende ich Ihnen die Rede sofort zu. Die Lektüre lohnt sich in jeder Beziehung.

Ein Zitat aus seiner Rede: "Die Aufsicht muss nämlich nicht nur unabhängig, sachlich kompetent und präzis, manchmal streng und immer unvoreingenommen sein - sie muss auch masshalten. Klar: Zu wenig Aufsicht lässt zu viele Missstände zu. Zu viel Aufsicht jedoch führt in der Regel zur erfolgreichen Vernichtung eigenverantwortlicher Führung und selbstständiger Überzeugung. Mit 'zu viel Aufsicht' meine ich auch Aufsicht, die nicht mehr unterscheidet zwischen Fehlern, die mit grober Fahrlässigkeit oder mit krimineller Energie gemacht werden, und Fehlern, die einfach entstehen, wenn man arbeitet, und die umso eher entstehen, wenn man etwas mutiger ist und innovativ und Neues ausprobiert. Wer sich verbessern will, muss aber auch Fehler machen können. Das scheint zuweilen etwas in Vergessenheit zu geraten."

Ich konfrontierte den Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle an der Sitzung der GPK mit gewissen Aussagen aus Herrn Thurnherrs Rede. Herr Huissoud hat gemäss seinen Aussagen diesbezüglich - hören Sie gut zu! - keine inhaltlichen Differenzen und bestätigte, dass ein regelmässiger Austausch stattfinde und zwischen ihm und dem Bundeskanzler menschlich ein gutes Verhältnis bestehe. Es scheint mir wichtig, das hier auch festzuhalten. Auch die Beziehungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zum Bundesrat seien gut.

Wenn es um die Stellung der Eidgenössischen Finanzkontrolle gegenüber der Verwaltung gehe, stelle er bezüglich Stellenwert der Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle Folgendes fest: Eine Empfehlung sei kein Befehl. Selbst im Bericht zum Fall Insieme wurde das festgehalten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle könne Weisungen erteilen, wenn sie merke, dass etwas nicht ordnungsgemäss sei. Aber von diesem Instrument habe sie bisher nicht oft Gebrauch gemacht. - So weit meine ergänzenden Ausführungen in diesem Bereich. [PAGE 426]