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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2017-06-07

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-07

Wortprotokoll

Die WBK hat an ihrer Sitzung vom 27./28. April 2017 eine Lagebeurteilung zur Nahrungsmittelverschwendung vorgenommen, dies gestützt auf einen Bericht der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, die sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat. Kurz zusammengefasst ist festzustellen, dass die Lebensmittelverschwendung rund 2,3 Millionen Tonnen jährlich ausmacht und - das ist der entscheidende Punkt - dass sich der vermeidbare Verlust auf rund 350 000 Tonnen pro Jahr beziffert.

Es gibt vier Gründe hierfür: Der erste Hauptgrund ist, dass ein Teil der Lebensmittel, die verlorengehen, nicht geniessbar ist. Der zweite Grund: Ein anderer Teil wäre zwar geniessbar, wird aber nicht weiterverwertet, beispielsweise die Molke, die nicht nachgefragt wird. Drittens: Aufgrund des aktuellen Stands der Technik gibt es einen Teil der Verluste, der nicht vermeidbar ist. Viertens: Schliesslich ist ein Drittel der Verluste auf suboptimale Techniken zurückzuführen. Hier ist daran zu denken, dass nichtnormierbare Lebensmittel, die wegen einer ungewöhnlichen Form nicht maschinell bearbeitet werden können, weggeworfen werden, weil sich die manuelle Bearbeitung nicht lohnt.

Es ist festzustellen, dass die schweizerische Lebensmittelindustrie für die Problematik sensibilisiert ist. Sie hat jedes Interesse, Lebensmittelverluste zu vermeiden, weil sie damit auch Kosten einsparen kann. Das wird Ihnen unmittelbar einleuchten, wenn Sie die Situation der Gastrobetriebe nehmen; Stichwort Tellerreste: Kein Restaurant hat ein Interesse daran, dass hier Kosten entstehen, die nicht abgedeckt sind. [PAGE 943]

Die Kommission hat in ihrer Diskussion vermutet, dass die vermeidbaren Verluste auch durch gesetzliche Auflagen entstehen. Sie möchte im Wesentlichen zwei Pisten beschreiten bzw. den Bundesrat und die Verwaltung auffordern, dass diese beiden Pisten näher geprüft werden. Zum einen ist festzustellen, dass bei der Weiterverwertung - Stichwort Tierfütterung - zu überprüfen ist, ob nicht die Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten anzupassen sei. Das entsprechende Verbot ist ursprünglich auf die BSE-Seuche zurückzuführen, die aber längst überwunden ist. Die zweite Piste schliesst nahtlos an die Frage von Herrn Grin an. Es ist die Frage der Lebensmitteldaten bzw. des Ablaufdatums. Hier wurde in der Kommission gefragt, ob es nicht denkbar wäre, anstelle eines strikten, einengenden Ablaufdatums eine Formulierung wie z. B. "best before" zu suchen und entsprechend einzuführen. Der Bundesrat wird deshalb von der Kommission eingeladen, bestehende Gesetzesregulierungen zu vereinfachen, zu reduzieren und abzubauen.

Wenn Sie die Antwort des Bundesrates lesen, dann nehmen Sie zur Kenntnis, dass an dieser Stelle kein Handlungsbedarf festgestellt wird. Das erstaunt mich persönlich gar nicht so sehr. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist eher bekannt für ausufernde Regulierungen. Sie erinnern sich auch an das Bürokratiemonster der Lebensmittelverordnung. Jetzt hier über seinen Schatten zu springen und eine Regulierung abzubauen ist tatsächlich eine grosse Herausforderung.

Nichtsdestotrotz sei die Frage gestellt, ob eben beim Ablaufdatum nicht viel zu technokratisch gedacht wird. Es ist ja in der Tat nicht nachvollziehbar, weshalb ein Joghurt mit Ablaufdatum des heutigen Tages heute noch geniessbar ist und dann morgen schlichtweg die Gesundheitssicherheit so stark infrage gestellt ist, dass alle, die es essen, nur noch mit Seuchen herumliegen würden. Hier ist etwas mehr Augenmass gefragt, und die Kommission erwartet hier nicht Begründungen, warum es nicht geht, sondern die Kommission will wissen, wie diese Fragen sinnvoll und mit Augenmass gelöst werden können.

Insofern bittet Sie die Kommission einstimmig, diese Motion anzunehmen.