Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2017-06-07
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-07
Wortprotokoll
Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat auffordern, gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten, damit Vorsorgegelder der zweiten Säule im Falle von Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug und Urkundenfälschung gegenüber den geschädigten Rentnerinnen und Rentnern auch gesichert werden können.
Es geht um den in den Medien und vor allem im "Beobachter" wiederholt publizierten Fall Inca, in dem die Organisation Inca ungefähr 270 Rentnerinnen und Rentner vornehmlich italienischer Herkunft beriet. Es war eine betrügende Person, welche sie beriet. Diese Person wurde mit Urteil des Obergerichtes des Kantons Zürich vom Januar 2017 des gewerbsmässigen Betrugs und auch der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
Herr Bundesrat, Sie antworten in der Synthese, dass die bestehenden Aufsichts- und Kontrollsysteme der zweiten Säule und der Banken und Versicherungen solche Vorfälle nicht verhindern könnten. Fakt ist aber, dass wir ungefähr 270 bekannte Geschädigte haben, welche zum Teil 30 bis 40 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben und am Schluss zum Beispiel 500 000 Franken Pensionskassengelder verloren haben. Was ist passiert? Es war nicht eigentlich ein Kapitalbezug dieser Personen, sondern der Betrug bestand darin, [PAGE 951] dass dieser sogenannte Berater den Personen etwas von einer höheren Rente vorgaukelte und sagte, dass er sich um alles kümmern werde. In den meisten Fällen fälschte er die Unterschriften der berechtigten Personen. Einige Rentner überredete er zu einer Blankounterschrift. Es war also nicht so, dass die Geschädigten wider besseres Wissen einen hohen Geldbetrag bezogen und dieses Geld irgendwie verjubelten - im Gegenteil, es war so: Die Geschädigten wandten sich an diesen sogenannten Berater der Organisation Inca und wurden von ihm grässlich betrogen.
Sie schreiben dann, diese Personen hätten die privatrechtlichen, zivilrechtlichen Mittel, um sich dann schadlos halten zu können. Ja, was ist passiert? Diese Personen haben sich teilweise in einer Selbsthilfegruppe zusammengeschlossen. Sie sind anwaltlich bei Banken und bei gewissen Vorsorgeinstitutionen dagegen vorgegangen. Bei den Banken sind sie vollumfänglich abgeblitzt. Die Banken wurden nicht verurteilt. Die Sorgfaltspflichtregelungen genügten nicht, um Schadenersatzzahlungen gerichtlich feststellen zu lassen.
Die Geschädigten sind mit neun Klagen gegen verschiedene Pensionskasseninstitute an das Bundesgericht gelangt. Zwei wurden zugunsten der Geschädigten gutgeheissen, sechs abgewiesen, und eine wurde an das kantonale Sozialversicherungsgericht zur Abklärung zurückgeschickt. Bei allen besteht die gleiche Rechtslage. Sie sehen auch, wie verschieden je nach Person, Herkunft der Mittel und Kanton entschieden wurde. Mit weiteren sechs Klagen gingen die Geschädigten gegen den damaligen Arbeitgeber des Betrügers - die Organisation Inca - vor. Das Bundesgericht sprach sich für die Geschädigten aus. Die Institution flüchtete sich aber in den Konkurs und entging dadurch der Auszahlung jeglicher Entschädigung.
Das ist stossend. Es ist hoffentlich ein einmaliger und letztmaliger Fall. Aber ich bitte Sie, Herr Bundesrat, das zu prüfen und die Motion entgegen Ihrem Antrag wohlwollend anzuschauen. Vielleicht haben Sie bis heute noch neue Pisten erblickt, wie diesen Geschädigten auch geholfen werden könnte.[GZ]
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.