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Heim Bea · Nationalrat · 2017-06-07

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-07

Wortprotokoll

Vier Fragen der gestrigen Fragestunde betrafen die Kindermedizin. Die Kinderspitäler schlagen Alarm, bemerkten unsere Kolleginnen Tiana Moser und Doris Fiala. Sie haben Recht, sie haben mehr als Recht.

Was verlangt das Postulat? Es verlangt einen Bericht, der aufzeigt, dass man jetzt bei der Thematik "sachgerechte Finanzierung der Kindermedizin, nicht sparen auf Kosten der Jüngsten, nicht sparen auf Kosten der Neugeborenen" hinschaut, dass man die Situation analysiert, prüft und Lösungen aufzeigt. Denn die Kinderspitäler schlagen nicht erst seit der Tarmed-Revision Alarm. Sie schlagen auch nicht nur Alarm mit Blick auf die drohenden Engpässe bei Kindernotfällen. Nein, sie weisen seit 2010 auf das hin, was das Bundesverwaltungsgericht mit der Aussage bestätigt, dass die derzeitige Tarifstruktur die Besonderheiten der Kinderspitäler nicht wirklich richtig abbildet. Es wird vor allem am Beispiel [PAGE 952] der Behandlung von Kindern mit Behinderungen gezeigt. Das heisst also, dass die Leistungen der Kinderspitäler, seien sie selbstständig oder in öffentlichen Spitälern integriert, nicht ausreichend finanziert sind.

Das hat zur Folge, dass Defizite entstehen, die über gemeinwirtschaftliche Leistungen, über Einnahmen von Privatpatienten bei integrierten Kinderspitälern oder durch Zuschüsse der Kantone selber querfinanziert werden müssen. Das hat für die kleinen Patientinnen und Patienten und ganz besonders für Früh- und Neugeborene zur Folge - und das wiegt noch viel schwerer -, dass die Kindermedizin unter einem enormen Kostendruck arbeiten muss. Der DRG-Fallpauschalenkatalog bilde die vielen Diagnosegruppen nicht wirklich realistisch ab, insbesondere nicht beim Beispiel MDC 15, der Hauptdiagnosegruppe für Neugeborene. Sie sei schlicht verzerrt. Diese Diskussion läuft schon lange.

Zudem werden die Kinderspitäler offenbar nicht untereinander gebenchmarkt, sondern mit Kantons- und Regionalspitälern verglichen, und das führt natürlich zu weiteren Verzerrungen. Wenn nun die Tarmed-Revision - sie ist nötig, sie muss kommen - noch zeitliche Limitationen einführen möchte, verkennt das schlicht Folgendes: In der Kindermedizin braucht es nämlich Vorsicht und Zeit. Vorsicht braucht es, weil zum Beispiel Kinder im ersten Lebensjahr nach einer Operation, die bei älteren an sich ambulant durchgeführt wird, nicht selten zwei bis drei Tage auf der Intensivstation überwacht werden müssen. Denn Kleinkinder können nach Eingriffen Atemstillstände und Herztonabfälle haben. Zeitliche Limitationen sind da einfach unverantwortlich: Es braucht Zeit. Grundsätzlich braucht die Behandlung von Kindern sehr viel mehr Zeit, bis alles erklärt ist, bis die Eltern richtig informiert sind. Oft können schon Untersuchungen nur unter Narkose vorgenommen werden; das ist alles sehr zeitaufwendig. Nur 13 Prozent der Konsultationen bei Kindern dauern unter der Limitatio-Grenze der Tarmed-Revision von 20 Minuten.

Fakt ist: Die Mängel in der Tarifstruktur sind an sich erkannt, der Nachholbedarf bei den Basispreisen auch. Aber bis eine Lösung gefunden wird, scheint es doch sehr, sehr schwierig zu sein. 2010 schrieb der damalige Bundesrat, er werde als Genehmigungsbehörde den Leistungen aus dem Pädiatriebereich besondere Aufmerksamkeit beimessen. Eine ähnliche Antwort gab der Bundesrat auch 2013. Doch die Kritik der Fachkreise, die auch H plus kürzlich an der Medienkonferenz aufgenommen hat, blieb und nahm zu.

Sie sehen, die Problematik der Kindermedizin geht weit über das Thema Tarmed hinaus. Darum mein Postulat: Es verlangt einen Bericht, der Licht ins Ganze bringt und Lösungsvorschläge prüft; einen Bericht ausgehend von der Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes vom April 2015, wonach die derzeitige Tarifstruktur die Besonderheiten der Kinderspitäler nicht wirklich richtig abbildet; einen Bericht ausgehend von der Feststellung von Swiss DRG, dass sich die Aufwanddifferenzen zwischen der Erwachsenen- und der Kindermedizin mit dem DRG-System nur unzureichend abbilden lassen. Der Bericht soll diesen Fragen, wie ja bereits 2010 versprochen, nachgehen und Lösungen für die sachgerechte Abgeltung in der Kindermedizin generell und ganz besonders mit Blick auf die Allerverletzlichsten, nämlich mit Blick auf Kinder mit Geburtsgebrechen und Handicaps, suchen und aufzeigen.

Es besteht Handlungsbedarf! Ich bitte Sie im Interesse der Kinder, im Interesse der vulnerabelsten und der behinderten Kinder darum, diesem Postulat zuzustimmen.