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Minder Thomas · Ständerat · 2017-06-08

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-08

Wortprotokoll

Schaffhausen beheimatet mit Osama M. aus Irak einen der grössten Gefährder des dschihadistisch motivierten Terrorismus. Im Kanton Aargau wohnt sein ebenfalls irakischer Komplize, und das Tessin kennt einen dritten gefährlichen Täter. Dieser ist schweizerisch-türkischer Abstammung. Die beiden Iraker haben ihre Strafe abgesessen, befinden sich jedoch noch immer in der Schweiz. Abgesehen von leichten Rayoneinschränkungen und dem Verbot der Benutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln bewegen sie sich relativ frei.

Erstaunlicherweise wird selbst in solchen Fällen ausgeführt, die Ausschaffung könne nicht durchgeführt werden, weil ihr das Non-Refoulement-Gebot entgegenstehe. Diese Regel als Ausfluss des zwingenden Völkerrechtes ist grundsätzlich berechtigt. Der aktuelle Fall zeigt indes, dass das Nichtzurückweisungsprinzip auch an seine Grenzen stossen, ja sogar zur Karikatur seiner selbst verkommen kann - dort nämlich, wo es um die Abschiebung von rechtskräftig verurteilten Kriminellen geht, welche die innere Sicherheit des Gastlandes nachweislich gefährdet haben und noch immer gefährden.

Osama M. wird vom Fedpol und von der Staatsanwaltschaft noch immer als Gefährder eingestuft. Ansonsten würde man ihm kein Rayonverbot und kein Verbot der Benutzung von Telefon und Computer auferlegen. Dass ein ausländischer Hochkrimineller, nachdem er seine Gefängnisstrafe abgesessen hat, in der Schweiz bleiben kann, hier gewaltige Sozialkosten verursacht, vom Staat weiterhin überwacht werden muss und nicht in sein Heimatland Irak zurückgeschafft werden kann, ist für mich unverständlich. Unverständlich ist auch, dass jeder Kanton selbst für diese ganz schwierigen Fälle besorgt sein muss. Für wen bauen wir eigentlich die Bundeszentren, insbesondere die Zentren für Renitente, wenn nicht für solche Personen? Das muss man sich zuerst einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein verurteilter Dschihadist soll nicht wieder in sein Heimatland zurückgeführt werden können, in das Land, wo er herkommt und wo er sich in Krieg und Dschihadismus wohlfühlte.

In solchen Fällen das zwingende Völkerrecht anzurufen ist schlicht absurd. Diese rechtskräftig Verurteilten sind keine blossen Gefährder, nur weil sie die Strafe abgesessen haben, [PAGE 444] sie sind noch immer Kriminelle. Zu glauben, mit dem Verbüssen der Strafe seien solche Typen wieder gesellschaftsfähig und integriert, wäre naiv. Kaum ein Monat vergeht, mein Vorredner hat es angetönt, ohne dass sich auf der Welt ein dschihadistisch motiviertes Attentat ereignet. In London hat es innert kürzester Zeit schon dreimal geknallt. Die Brutalität wird immer dreister. Früher waren Flugzeugentführungen, Geiselnahmen, Bombendrohungen im Fokus terroristischer Attentate. Oftmals hatten diese einen politischen Hintergrund, und die Täter zeigten sich sogar verhandlungsbereit. Heute rasen Lastwagen durch Weihnachtsmärkte, auf Strandpromenaden, über Brücken, oder man knallt mit dem Maschinengewehr wahllos Konzertbesucher ab, oder es befinden sich bei einem Fussballmatch oder einem Konzertbesuch gar Kamikaze-Attentäter neben uns, neuerdings inmitten von Kindern und Jugendlichen.

In Erinnerung gerufen sei, dass der Bundesrat und der Nachrichtendienst des Bundes beim Thema Dschihadismus noch vor kurzer Zeit alles andere als eine adäquate Risikoanalyse gemacht haben. Sie haben, das wissen Sie, die Lage total falsch eingeschätzt, indem sie das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen auslaufen lassen wollten und es dann plötzlich im Eiltempo in ein und derselben Session durch die Räte jagten. Dafür, dass wir Asylsuchende aus Risikostaaten seit einiger Zeit vom Nachrichtendienst des Bundes überprüfen lassen können, brauchte es auch zuerst parlamentarischen Druck; erst damit konnten wir den Bundesrat von der Wichtigkeit dieses Anliegens überzeugen.

Eine Erkenntnis zu diesen vielen Attentaten in Europa gibt es: Praktisch alle Täter waren der Polizei, den Nachrichtendiensten, den Staatsanwaltschaften bereits bekannt. Das war in Brüssel, Paris, Berlin, Manchester der Fall. Auch die Attentäter von London vom vergangenen Samstag waren mehrmals verhört worden. Die Radikalisierung dieser Täter war den Behörden durchaus bekannt.

Frau Bundesrätin, Ihnen ist sicherlich nicht entgangen, dass gemäss der kürzlich vorgestellten Studie der Uni Genf und des Fedpol in Sachen Dschihadismus, in welcher der Parcours von Schweizer Dschihadisten unter die Lupe genommen wurde, die Mehrheit der betreffenden Personen den bewaffneten Dschihadismus befürwortet und es ihnen egal ist, wo auf der Welt, ob im Ausland oder in der Schweiz, dieser praktiziert wird.

Es reicht also bewiesenermassen nicht, Frau Bundesrätin, Gefährder bloss auf einer Watch-Liste zu haben. Der Nachrichtendienst des Bundes, das wissen wir, hat bekanntlich etwa 80 bis 100 Dschihadisten auf der Liste. Darum rückt der Nachrichtendienst des Bundes auf seiner Gefahrenkarte den Dschihadismus oder die Dschihadismus-Reisenden ganz ins Zentrum. Er betitelt den Dschihadismus als die grösstmögliche Gefährdung für die Schweiz. Auf Seite 35 seines aktuellen Lageberichtes 2017 sagt der Nachrichtendienst des Bundes Folgendes: "Die Bedrohung geht hauptsächlich vom dschihadistisch motivierten Terrorismus aus ... Einzelpersonen und Kleingruppen ... stellen dabei die wahrscheinlichste Bedrohung dar."

Da stimmt etwas nicht. Wenn der nationale Nachrichtendienst und auch Herr Bundesrat Guy Parmelin in ihrer Analyse zum Schluss kommen, dass die grösste Gefahr für die Schweiz vom Dschihadismus ausgeht, verstehe ich wahrlich nicht, warum man nicht zumindest die gefährlichsten Gefährder in Sicherheits- oder Präventivhaft respektive rechtskräftig Verurteilte in Ausschaffungshaft nimmt. Die meisten von diesen Gefährdern laufen frei herum. Vielleicht werden sie abgehört. Doch das genügt eben nicht. Ich verstehe auch nicht, warum man das neue Nachrichtendienstgesetz nicht längst in Kraft gesetzt hat. Es datiert vom 25. September 2016, vor bald einem Jahr hat es das Volk gutgeheissen.

Ich komme zum Fazit - und ich wiederhole es, weil es so offensichtlich und relevant für die Lageeinschätzung ist -: Bei praktisch allen Attentaten in Europa waren die Gefährder den Polizeibehörden bereits bekannt. Somit ist es die logische Konsequenz, diese vor der Gesellschaft zu schützen oder die Gesellschaft vor ihnen. Es ist schlicht die Raison d'être des Staates, der Schweiz, seine Bürger zu schützen. Und wenn man schon weiss, vor wem man die Bürger schützen muss, dann nimmt man diese Leute eben präventiv aus der Gesellschaft heraus.

Ich unterstütze das Postulat, damit das Thema an der politischen Oberfläche bleibt.