Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-08
Wortprotokoll
Frau Ständerätin Maury Pasquier, Sie haben drei Fragen zum rechtlichen Schutz von Menschen gestellt, bei welchen das biologische Geschlecht nicht dem sozialen Geschlecht entspricht. Ich würde mich gerne noch kurz zu den drei Fragen äussern.
Die erste Frage ist die nach einer gesetzlichen Regelung, damit das Geschlecht im Zivilstandsregister einfacher geändert werden kann. Wir haben gesagt: Wir planen hier aufgrund des Berichtes zum Postulat Naef 12.3543 eine entsprechende Änderung. Ich kann Ihnen also bestätigen, dass diese Vorschläge erarbeitet werden, und wir planen, die Vernehmlassung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte zu eröffnen. Das ist die aktuelle Planung in diesem Bereich.
Zur zweiten Frage, der Frage nach den Leistungen der Krankenkassen bei Geschlechtsänderungen: Sie haben nun zwei Einzelfälle erwähnt; ich gehe davon aus, dass Sie verstehen, dass ich mich nicht zu diesen Einzelfällen äussern kann. Wir sind der Meinung, dass die Kosten für eine Geschlechtsänderung grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt dazu ja bereits eine bundesgerichtliche Rechtsprechung. Ich denke, diese müsste auch den Krankenversicherern klarmachen, unter welchen Voraussetzungen diese Leistungen von ihnen bezahlt werden müssen. Der Bundesrat ist hier zum Schluss gekommen, dass es aus versicherungsrechtlicher Sicht keine Diskriminierung gibt, dass die Gleichbehandlung von Menschen, bei denen das biologische Geschlecht nicht dem sozialen Geschlecht entspricht, gegeben ist.
Die dritte Frage wiederum betrifft ein Anliegen, zu dem sich der Bundesrat ja ebenfalls im Bericht zum Postulat Naef geäussert hat. Nach Auffassung des Bundesrates gibt das geltende Recht genügend Schutz, damit Trans- und Intersex-Menschen in ihren Grundrechten geschützt sind, und das allgemeine Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung gilt explizit auch für sie. Das Merkmal "Geschlecht", das in dieser Bestimmung enthalten ist, umfasst nach herrschender Lehre und Rechtsprechung auch die Geschlechtsidentität. Es gibt ja auch eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte, "Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen". In dieser Studie wurde die Schaffung eines allgemeinen Diskriminierungsgesetzes nicht empfohlen.
Deshalb zieht es der Bundesrat vor, nun den Akzent auf einzelne konkrete Massnahmen zu setzen, wie eben die Vereinfachung der Änderung des Geschlechts im Zivilstandsregister. Ich denke, wir kommen hier besser vorwärts, wenn wir diese Massnahmen nun wirklich planen und Ihnen die [PAGE 453] entsprechenden Gesetzesänderungen vorlegen, sofern Gesetzesänderungen nötig sind.