Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2002-04-16
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-04-16
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit will eine Übergangsfrist von 15 Jahren für die Senkung des Umwandlungssatzes von heute 7,2 auf 6,8 Prozent. Die Kommissionsmehrheit räumt aber selber ein, dass der von ihr vorgeschlagene Rhythmus der Senkung des Umwandlungssatzes nicht den technischen Gegebenheiten entspricht. Technisch richtig ist unbestrittenermassen die Übergangsfrist von 10 Jahren.
Es sprechen weitere Gründe für die Übergangsregelung von 10 Jahren. Im Jahre 2010 verfügen wir mit der nächsten Volkszählung über neue statistische Daten, dies auch im Hinblick auf die Entwicklung der Lebenserwartung. Die neuen statistischen Daten geben uns dann die Grundlage, den Umwandlungssatz wieder den neuen Gegebenheiten anpassen zu können. Innert 10 bis 15 Jahren wird eine weitere BVG-Revision nötig sein; auch im Hinblick auf die nächste Revision wäre eine 15-jährige Übergangsfrist für die Herabsetzung des Umwandlungssatzes zu lange. Die Entwicklung der Lebenserwartung ist der wichtigste Faktor für die Festlegung des Umwandlungssatzes, und die Entwicklung der Lebenserwartung kann nicht für 15 oder gar 20 Jahre zuverlässig abgeschätzt werden. Darum ist eine Übergangsfrist von 10 Jahren richtig.
Die SVP-Fraktion unterstützt daher den Minderheitsantrag II (Meyer Thérèse).