Müller Philipp · Ständerat · 2017-06-08
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte auf zwei, drei Voten eingehen, die ich jetzt zur Kenntnis nehmen durfte bzw. musste. Der Abschluss meines Votums vorhin - "Das war's!" - war eben doch nicht der Abschluss.
Was Kollege Minder gesagt hat, kann ich schlicht nicht nachvollziehen. Er ist ja Mitglied der Kommission. Wenn man den Text der Motion der FDP-Liberalen Fraktion liest, wie ihn der Nationalrat verabschiedet hat - immerhin mit 125 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen -, dann sieht man, dass es eben nicht um den Asylbereich geht. Es geht nicht um vorläufig Aufgenommene, sondern um Ausländer aus Drittstaaten; es wird sogar ausdrücklich auf das Ausländergesetz verwiesen. Herr Minder ist gebeten, genau zu lesen, was er kritisiert, bevor er kritisiert. Ich sage das sehr deutlich.
Hier, ich spreche von der Ur-Motion, die vom Nationalrat so deutlich verabschiedet worden ist, steht: "Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher Einwanderer aus Drittstaaten" - Einwanderer aus Drittstaaten, nicht Asylsuchende - "nach der Einreise für eine Anfangszeit von drei bis fünf Jahren von der Sozialhilfe ausschliesst." Dann heisst es weiter: "Gemäss dem Ausländergesetz" - nicht dem Asylgesetz - "kann Sozialhilfeabhängigkeit zum Verlust der ausländerrechtlichen Bewilligungen führen. Damit zeigt der Gesetzgeber schon heute" - das ist also bereits im Ausländergesetz - "seinen Willen, den Sozialhilfebezug von Einwanderern zu unterbinden", dies unter gewissen Umständen und Voraussetzungen. "Dennoch waren im Jahr 2012 32 Prozent der Sozialhilfebezüger Einwanderer" - nochmals: Einwanderer, nicht Asylsuchende - "aus Drittstaaten, dies gegenüber 14 Prozent aus EU-/Efta-Staaten. Die Sozialhilfequote von Staatsangehörigen aus Drittstaaten entsprach 11,6 Prozent, der gesamtschweizerische Durchschnitt nur 3,1 Prozent. Es muss daher dafür gesorgt werden, dass Einwanderer aus Drittstaaten" - ich betone nochmals: Einwanderer aus Drittstaaten - "zumindest für eine Anfangszeit von drei bis fünf Jahren keine Sozialhilfe beziehen können."
Das ist der Punkt und Fakt: Wir sprechen hier von Einwanderern aus Drittstaaten. Es ist mir sehr wohl bewusst, dass wir den Asylsuchenden und den anerkannten, vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen die Sozialhilfe nicht kürzen können. Es sei denn - da wird die Bundesrätin mit Genuss darauf hinweisen -, wir wollten das zwingende Völkerrecht verletzen, sprich die Flüchtlingskonvention, die in Artikel 23 klar und deutlich vorschreibt, dass anerkannte, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge Sozialhilfe nach Massgabe der Sozialhilfegesetzgebung der Kantone und in gleicher Höhe wie die Einheimischen zugut haben - Punkt. Da gibt es nichts weiter zu diskutieren, es sei denn, wir wollten die Flüchtlingskonvention ändern. Dann viel Glück!
Daher, Kollege Minder: Es geht nicht an, dass wir ständig den gleichen Fehler machen und den Asylbereich mit der ordentlichen, normalen Einwanderung vermischen.
Es ist auch klar, dass wir das Freizügigkeitsabkommen nicht verletzen wollen. Dort haben wir - ich habe die Zahl vorhin erwähnt - viel tiefere Sozialhilfequoten. Wenn wir das Freizügigkeitsabkommen nicht verletzen wollen - und ich glaube, das ist der Wille des Rates, das haben wir im Dezember letzten Jahres bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative gesehen -, dann dürfen wir dort keine Einschränkungen machen. Die vertraglichen Bestimmungen im Freizügigkeitsabkommen sind klar und deutlich.
Ich bitte Sie, das differenziert und, wie es Kollege Noser auch gesagt hat, etwas überlegter anzugehen. Kollege Stöckli hat es erwähnt: In der Kommission wurde das ganz klar und deutlich; da wurde differenziert. Der Grund dafür, dass ich, als ich noch Nationalrat war, als Urheber meine eigene Motion in der Kommission versenkt oder zumindest den Antrag dazu gestellt habe, ist ganz einfach der: Es geht hier um die Abgrenzungs-, Zuständigkeits- und Kompetenzfrage, wer die Sozialhilfe einschränken kann. Das sind die Kantone. [PAGE 450] Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie Hand bieten für ein Bundessozialhilfegesetz. Diese Frage können Sie sich durchaus stellen: Wollen Sie ein Bundessozialhilfegesetz? Als Ständerätinnen und Ständeräte werden Sie da wohl, im Sinne des föderalistischen Gedankens, eher dagegen sein. Aber ich bitte Sie einfach, das auseinanderzuhalten. Wobei der Bundesrat durchaus Einfluss nehmen kann auf die Sozialhilfe: Er hat es bei der Sozialhilfe an EU-Arbeitsuchende, die gemäss Freizügigkeitsabkommen während der Dauer ihrer Arbeitsuche, keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, auch gemacht. Der Bundesrat könnte durchaus ohne eine gesetzliche Grundlage, beispielsweise in einem Rundschreiben, die Kantone auffordern, bei neuen Einwanderern aus Drittstaaten etwas restriktiver zu sein - im Sinne der ursprünglichen Motion, die vom Nationalrat so deutlich verabschiedet worden ist.
Dann noch etwas zu Kollege Engler: Ich teile die Auffassung von Kollege Engler in weiten Teilen. Das Anliegen, das Kollege Engler aufgeworfen hat, kann man mit dem Postulat der Kommission beantworten. Man kann es selbstverständlich aufnehmen, man kann es sozusagen beraten, behandeln und erledigen; das Postulat ist so offen formuliert. Es ist nicht einfach eine abgeschwächte Variante der Motion des Nationalrates. Es ist ein Postulat, das den Bundesrat beauftragt, genau die Problematik darzustellen, auch mit Zahlen zu belegen, zu unterlegen und Perspektiven aufzuzeigen. Das ist der Sinn des Postulates.
Nun bin ich bei Kollege Föhn angekommen. Lieber Kollege Föhn, ich habe es in meinem kurzen "Das war's"-Votum als Kommissionssprecher, das für Sie etwas enttäuschend war, gesagt. Ich habe mir natürlich gesagt, als ich so kurz sprach: Ich will Sie nicht langweilen, das Postulat ist unbestritten. Es ist kein anderer Antrag gestellt worden. Einerseits wurde kein Antrag gestellt, die Motion des Nationalrates sei aufrechtzuerhalten, andererseits wurde auch kein Antrag gestellt - das hat Kollege Stöckli zu Recht erwähnt -, dass man das Kommissionspostulat anders formulieren sollte, mit irgendwelchen Grauslichkeiten, was weiss ich, noch drin. Das Postulat wurde einstimmig zuhanden des Rates angenommen, und es wurde kein anderer Antrag gestellt. Ich bin etwas erstaunt, Kollege Föhn, dass ich jetzt als Kommissionssprecher sozusagen in den Senkel gestellt werde. Aber ich kann natürlich gut damit leben - selbstverständlich. Man ist das ja gewohnt, und Kollege Föhn ist mir ja mittlerweile ans Herz gewachsen. Spätestens seit der Masseneinwanderungs-Initiative wissen wir, dass wir auch mit Widersprüchen umgehen können - selbstverständlich. Aber ich wollte eben doch auf diese Widersprüche hinweisen. Das war's!