Rieder Beat · Ständerat · 2017-06-08
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-06-08
Wortprotokoll
Geschätzte Frau Bundesrätin, besten Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage betreffend die Ausnutzung von Kontingenten für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.
Ich kann mich allerdings mit der Antwort nur teilweise zufriedengeben. Zum einen möchte ich festhalten, dass die von Ihnen gelieferten Zahlen zwar für den Zeitraum zwischen 2011 und 2015 gesamtschweizerische Angaben enthalten, die entsprechende Aufteilung auf die Kantone aber fehlt. Ich hätte mir vorgestellt, dass es genügend begabte Statistiker in den Bundesämtern gibt, die mir diese Zahlen und die kantonale Aufschlüsselung hätten nachliefern können. Ich wäre froh, wenn Sie die zuständigen Stellen beauftragen könnten, mir die Zahlen für die Kantone und das Jahr 2016 noch nachzuliefern.
Bereits die von Ihnen gelieferten schweizerischen Gesamtzahlen beinhalten Sprengstoff. Wir haben in der Schweiz einen kompletten Einbruch bei der Nachfrage von ausländischen Personen nach Wohnungen. Wurden im Jahr 2011 noch 1121 Einheiten ausgeschöpft, sind es vier Jahre später nur mehr 500 Einheiten. Das ist ein Einbruch von fast 60 Prozent der Nachfrage innerhalb von vier Jahren. Sie beschreiben dies als einen tendenziellen Rückgang der Nachfrage. Ich habe mir dann die Mühe gemacht und meinen Kanton angefragt, wie die Zahlen ausschauen. Im Jahre 2011 wurden im Wallis 495 Kontingente gebraucht und im Jahre 2016 ganze 60 Kontingente. Das war ein Einbruch von 90 Prozent. Mit anderen Worten: Der gesamte einheimische Wohnungsmarkt für den Verkauf an Ausländer bricht zusammen. Die entsprechenden ökonomischen Folgen werden für die einzelnen Kantone gravierend sein. Diese Situation ist offensichtlich - auch wenn Sie mir die kantonalen Zahlen nicht geliefert haben - auch eine Folge der Zweitwohnungsgesetzgebung.
Des Weiteren kontrastieren diese Zahlen deutlich mit den Bestrebungen des Bundesrates zur Verschärfung der Lex Koller. Ich frage mich: Was wollen Sie eigentlich in der Lex Koller noch verschärfen, wenn die Nachfrage zum Erwerb von Grundstücken in der Schweiz derart drastisch einbricht? Bereits jetzt ist offensichtlich, dass die Schweiz im Wohnungsbereich völlig unattraktiv geworden ist und dass ausländische Personen in diesem Bereich mittlerweile davon absehen, in der Schweiz zu investieren. Attraktiv ist die Schweiz - das stelle ich fest, wenn ich die heutige Debatte verfolge - wahrscheinlich für andere Zuwanderer, aber nicht mehr für Investoren.
Nun, Sie haben gerade die Vernehmlassung zur Verschärfung der Lex Koller gestartet. Neu sollen ja auch Ausländer aus Drittstaaten ohne Niederlassungsbewilligung bei Hauptwohnungen eine Bewilligung brauchen, um in der Schweiz ein Grundstück zu erwerben. Selbst wenn sie dann tatsächlich Wohnsitz in der Schweiz haben und diese Bewilligung wollen, sehen sie sich mit der Auflage konfrontiert, dass sie die Wohnung innerhalb von zwei Jahren veräussern müssen, falls sie den Wohnsitz verlassen. Glauben Sie ernsthaft, dass unter solchen Bedingungen seriöse ausländische Investoren noch Grundeigentum in der Schweiz erwerben wollen?
Die zweite Bestrebung, die ich aus der Vernehmlassung ersehe, ist eine Verschärfung bei den Betriebsstätten. Betriebsstätten sind auch Hotels, Gastrobetriebe und andere Betriebe. Hier sind wir auf ausländische Investoren angewiesen. Wir haben Investoren auf dem Bürgenstock, in Andermatt, Luzern, Montreux und Melchsee-Frutt, um nur einige zu nennen. Die Schweizer wollen ja nicht mehr in diesen Bereich investieren. Es sind Ausländer, die an unsere Wirtschaftskraft und unsere Zukunft glauben und hier grosse Investitionen tätigen, die Arbeitsplätze sichern, uns aber kein Know-how wegnehmen.
Jetzt dazu der Kontrast: ein börsenkotiertes Geschäft wie Syngenta - auf einen Schlag werden Know-how, Betriebsstätten usw. an der Börse verkauft, ohne jegliche Einschränkung, ohne jeglichen Protektionismus. Wenn ich da den Vergleich ziehe und das einander gegenüberstelle, dann frage ich mich schon, welche Investoren wir hier wollen und wo eigentlich Protektionismus angesagt wäre und wo nicht.
Daher meine Frage: Ist es nicht aufgrund dieser Zahlen und dieses drastischen Einbruchs gerechtfertigt, bei der Lex Koller in eine ganz andere Richtung zu gehen, nämlich in die Richtung, dass wir die gesetzlichen Regelungen öffnen, dass wir die Übertragung von Kontingenten ermöglichen und dass wir auf jeden Fall keine Verschärfung der Lex Koller mehr vornehmen?