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Vitali Albert · Nationalrat · 2017-06-08

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-08

Wortprotokoll

Die Finanzkommission Ihres Rates beurteilte die Vorlage im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Um es vorwegzunehmen: Wir beantragen Ihnen, den drei Bundesbeschlüssen zuzustimmen. In der Subkommission wie in der Kommission wurde kein Änderungsantrag zum Entwurf des Bundesrates gestellt.

Zur finanzpolitischen Ausgangslage: Die Rechnung 2016 des Bundes schliesst ja bekanntlich mit einem ordentlichen Finanzergebnis von 752 Millionen Franken ab. Die Ausgaben bei der Landesverteidigung erhöhten sich im Vergleich zur Rechnung 2015 um 164 Millionen auf 4,63 Milliarden, also um rund 3,7 Prozent. Die nach wie vor vorhandenen strukturellen Defizite bedeuten, dass aus der finanzpolitischen Sicht in den nächsten Jahren vermutlich kein Spielraum für höhere Rüstungsausgaben besteht. Es ist damit zu rechnen, dass in der Finanzplanung auch die Rüstungsausgaben einen Anteil an den Bereinigungsbedarf leisten müssen. Es ist eine Teuerungskorrektur von 3 Prozent vorgesehen. Eine langfristige Planung ist notwendig, welche den Rüstungsbedarf mit den mutmasslich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in Übereinstimmung bringt.

In der Beratung in der Subkommission wurde die Frage diskutiert, ob mit den vorliegenden Bundesbeschlüssen der Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020 eingehalten wird. Ebenso gab eine Reserve des Eidgenössischen Finanzdepartementes von 200 Millionen Franken zu reden. Die Eidgenössische Finanzverwaltung beantwortete diese Fragen zur Zufriedenheit der Mitglieder der Kommission. Es wurde vonseiten der Finanzkommission kein Antrag gestellt. Damit keine ungerechtfertigte Auszahlung für die Teuerung erfolgt, schlägt der Bundesrat vor, die einzelnen Bundesbeschlüsse mit einer entsprechenden Bestimmung zu ergänzen.

Ich komme nun zu den drei Bundesbeschlüssen:

Zum Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2017 von 900 Millionen Franken: Im Rahmen der Behandlung des Bundesbeschlusses über das Rüstungsprogramm 2017 wurden die ausserordentliche Munitionsbeschaffung und die Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18 bis 2030 diskutiert. Der Antrag der zuständigen Kommission, der SiK, von 20 Millionen Franken zusätzlich lag unserer Kommission bei der Behandlung des Geschäftes nicht vor. Daher kann ich auch nicht im Namen der FK-NR dazu Stellung nehmen.

Zum zweiten Bundesbeschluss, zum Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2017 im Umfang von 750 Millionen Franken: Bei diesem Bundesbeschluss wurden die Kredite für Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung und die Personalressourcen näher angeschaut. Es sollen nur Projekte begonnen werden, die man mit den bestehenden Personalressourcen bewältigen kann.

Zum Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2017 im Umfang von 461 Millionen Franken lag kein Antrag vor.

Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den drei Bundesbeschlüssen mit Krediten im Umfang von insgesamt [PAGE 976] 2,11 Milliarden Franken gemäss Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Ich danke Ihnen, wenn Sie unsere Überlegungen in Ihren Entscheiden berücksichtigen.