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Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2002-04-16

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Der Parameter des Umwandlungssatzes muss so festgesetzt werden, dass das Altersguthaben bei der Pensionierung so hoch ist, dass die Rentenansprüche gedeckt werden können - so ist es doch. Es ist unumgänglich, dass aufgrund der hohen Lebenserwartung ein Umwandlungssatz von 6,65 Prozent vorgegeben ist. Der heutige Satz von 7,2 Prozent geht davon aus, dass Rentnerinnen und Rentner im Durchschnitt noch 21 Jahre erleben dürfen - und dies aufgrund von Datenmaterial aus dem Jahre 1980. Heute darf man ruhig von 24 bis 25 Jahren ausgehen, die nach der Pensionierung noch verbleiben. Es wurde schon gesagt: Frauen leben länger als Männer. Es wurde auch schon gesagt, dass die Eintrittsschwelle gestern in der Hauptsache zugunsten der Frauen herabgesetzt wurde. Wenn der Anteil der Frauen in den beruflichen Vorsorgeeinrichtungen im gewünschten, angestrebten Sinne stark ansteigt, so ist ein Umwandlungssatz von 6,65 Prozent sicher gerechtfertigt.

Ich weiss, das tönt schrecklich, als ob man sich heute für das Altwerden, das Älterwerden entschuldigen muss. Das ist nicht so, denn es handelt sich um eine rein rechnerisch bedingte Anpassung, bestimmt durch die höhere Lebenserwartung und den Willen, die Renten garantieren zu können. Eine andere Möglichkeit, um dies aufzufangen, wäre z. B., das Pensionsalter noch weiter heraufzusetzen, und das steht nun wirklich nicht zur Debatte.

Der grösste Teil der Sammelstiftungen wird von Versicherungen verwaltet. Diese hatten unbestritten Mühe, die Höhe der Erträge und der angelegten Reserven offen zu legen - das darf gesagt werden. Aber heute haben die Versicherungen trotz Lockerung der Anlagevorschriften Mühe aufgrund des Börsentiefs und müssen die Reserven angreifen, um der gesetzlich verankerten Verzinsung der Altersguthaben von 4 Prozent nachkommen zu können.

In den fetten Jahren war dies unbestritten einfacher. Transparenz postulieren wir deshalb mit Recht. Dass aber bei der Umsetzung der Einführung des Umwandlungssatzes ein Rhythmus vorgegeben wird, bei dem Deckungslücken bewusst in Kauf genommen werden, respektive einfach an die Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen appelliert wird, ist mit hoher Risikobereitschaft verbunden, dies natürlich besonders bei Kassen mit einer ungünstigen Altersstruktur. Wir unterstützen hier den Bundesrat. In Bezug auf die Ausgleichung über die Altersgutschriften in Artikel 14 hat Frau Polla zugunsten der älteren Generation einen Vorschlag gemacht, den die Liberalen natürlich unterstützen.