preparatory:AB 21693
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich lange und intensiv mit der Frage des richtigen Umwandlungssatzes beschäftigt. Im Vergleich mit den Anträgen des Bundesrates sind wir zu einer grundsätzlichen Neubeurteilung der Situation gelangt. Wir haben dazu verschiedene Gespräche mit Experten geführt, und dabei ist Folgendes zutage getreten:
1. Das höhere Frauenrentenalter gemäss dem Entwurf bewirkt bereits eine starke Entlastung der Kassen und wirkt den Folgen der höheren Lebenserwartung entgegen.
2. Folgende Erkenntnis erwuchs eigentlich erst nach Erscheinen der Botschaft des Bundesrates: Die Lebenserwartung in der Schweiz entwickelt sich weniger rasch nach oben, als der Bundesrat dies aufgrund von älteren Statistiken noch annehmen musste.
3. Beim Umwandlungssatz führt ein Seitenblick auf die hohen Renditen der zweiten Säule zur Frage, ob eine Reduktion des Umwandlungssatzes im heutigen Zeitpunkt überhaupt berechtigt ist.
Die Kommission war sich deshalb einig, dass der Umwandlungssatz weniger stark und weniger schnell abgesenkt werden muss, als dies im Entwurf des Bundesrates vorgesehen ist. Uns schwebte ein Modell vor, das mit der Neudefinition des Koordinationsabzuges, mit der Erweiterung der Lohnbasis und einem verzögerten Absenken des Umwandlungssatzes für die grosse Mehrheit der Versicherten zur Besitzstandwahrung beiträgt, sodass grosso modo in den kommenden zwanzig bis dreissig Jahren keine Renteneinbussen entstehen; so lange wirken sich diese Beschlüsse nämlich wegen des Ansparprozesses aus.
Dies ist auch weitgehend gelungen. Die Neudefinition des Koordinationsabzuges wird es den meisten Versicherten ermöglichen, die Ausfälle, die durch die Reduktion des Umwandlungssatzes entstehen, zu kompensieren. Gleichzeitig [PAGE 529] gelang es - dies haben Sie bereits beschlossen -, auf die Verteuerung der Altersgutschriften für die älteren Arbeitnehmer zu verzichten. In diesem Sinne lehnen wir auch weitere Modifikationen bei den Altersgutschriften ab, wie sie jetzt zum Teil noch zur Diskussion gestellt werden. Das sind keine guten Lösungen: Wenn sie auf eine Rückführung der hohen Beiträge für die Älteren hinauslaufen, würden sie letztlich den Besitzstand der heute Versicherten angreifen. Insgesamt hat die Kommission trotzdem berücksichtigt, dass die Lebenserwartung ansteigt bzw. ansteigen wird, nur wird sie eben weniger stark ansteigen.
In diesem Zusammenhang gestatte ich mir, Ihnen einige Daten der Experten in Erinnerung zu rufen. Bei den Frauen im Alter 65 ging der Bundesrat von einer verbleibenden Lebenserwartung von 23,5 Jahren aus, und bei den Männern von einer verbleibenden Lebenserwartung von 19 Jahren. Laut den Zahlen der Eidgenössischen Versicherungskasse aus dem Jahr 2000 haben die Frauen aber nicht eine verbleibende Lebenserwartung von 23,5 Jahren, sondern nur eine von 20,5 Jahren. Und nach der Statistik der Zürcher Versicherungskasse haben die Frauen nur eine verbleibende Lebenserwartung von 21 Jahren. Das Bundesamt für Statistik schliesslich, das einen viel grösseren Personenkreis in seine Analyse einbezogen hat, geht bei den Frauen im Alter 65 von einer verbleibenden Lebenserwartung von 20 Jahren aus - ansteigend auf 21 Jahre bis im Jahr 2020. Sie sehen also: Aus all diesen Schätzungen geht hervor, dass der Bundesrat die Lebenserwartung um mindestens zehn Prozent zu hoch einschätzt.
Das Gleiche gilt für die Männer, bei denen das Bundesamt für Statistik für Männer im Alter 65 auf eine verbleibende Lebenserwartung von heute 17 Jahren und von 18 Jahren im Jahr 2020 kommt; also auch hier 10 Prozent weniger als die 19 Jahre, die der Bundesrat noch unterstellt hat. Das zeigt, dass alle verfügbaren neueren Zahlen für die nächsten Jahre davon ausgehen, dass wir die Annahmen des Bundesrates korrigieren können. Wir lehnen deshalb auch den Antrag der Minderheit Widrig ab, der den Umwandlungssatz stärker absenken möchte. Ich zitiere dazu aus dem Branchenperiodikum "Schweizer Personalvorsorge" den Versicherungsmathematiker Olivier Kern. Er schreibt in der Ausgabe 2/2001 auf Seite 127: "Bei einem Rücktrittsalter von 65 Jahren für die Männer und 62 Jahren für die Frauen liegt der gemeinsame durchschnittliche Umwandlungssatz aufgrund der EVK 2000 bei 6,96 Prozent. Mit dem ab 2005 geltenden AHV-Rücktritt klettert der Umwandlungssatz auf 7,12 Prozent, und bei gleichem Rücktrittsalter 65 Jahre erreicht er 7,21 Prozent." Herr Kern stützt sich dabei auf die EVK-Daten. Hierzu muss man festhalten, dass die Beamten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eine überdurchschnittliche Lebenserwartung aufweisen.
Man muss sich angesichts dieser klaren Analyse effektiv fragen, ob eine Absenkung des Umwandlungssatzes unter 7,2 Prozent überhaupt notwendig ist. Effektiv beruht diese Absenkung nämlich auf unterschiedlichen Erwartungen bezüglich des Verlaufes in den nächsten zwanzig Jahren. Nur wenn man den Kompromiss mit einbezieht, den die Kommission vorschlägt, nämlich die schrittweise Absenkung, kann man eigentlich dem Antrag auf 6,8 Prozent ehrlicherweise folgen.
Es gibt in meiner Fraktion klar eine Gruppe, die der Meinung ist, dass wir 7,2 Prozent vorläufig weiterführen können, und die auch entsprechend stimmen wird.
Dazu kommt noch ein Weiteres: Die grossen Klagelieder in dieser Hinsicht haben nur die Privatversicherungen angestimmt. Alle autonomen Kassen, die von uns konsultiert wurden, haben genug Mittel in der Kasse, um die Verpflichtungen zu decken. Im Gegenteil: In den letzten Jahren waren die Erträge ausserordentlich hoch. Sie lagen im Mittel bei den Obligationen Ausland bei 8 Prozent, bei den Obligationen in Schweizerfranken bei 6 Prozent Rendite pro Jahr und bei den Aktien Schweiz bei 20 Prozent Rendite; das ist die durchschnittliche Rendite, die die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen für die Jahre 1991 bis 2000 publiziert hat. Somit muss man sagen: Es ist genug Geld da, wir können uns lange Übergangsfristen leisten, und wahrscheinlich ist ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eher zu tief als zu hoch. In diesem Sinne ist es auch zu begrüssen, dass die Annahmen, die dem BVG zugrunde liegen, in der kommenden Zeit vom Bundesrat regelmässig überprüft werden sollen.
Noch ein Wort zum Mindestzinssatz: Herr Schmied Walter beantragt, diesen vom Bundesrat jährlich festsetzen zu lassen. Wir lehnen diesen Antrag ab. Wir möchten keine Verpolitisierung der Mindestverzinsung. Wir haben Angst, dass bei einer solchen Flexibilisierung - unter dem massiven Druck der Versicherungsbranche, der ja bei der Beratung dieses Gesetzes immer wieder deutlich wurde - die Flexibilität eben dann nur nach unten funktioniert. Es ist doch einigermassen überraschend, wie viele Artikel in der letzten Zeit in der Presse erscheinen und auf die schwachen Renditen der Pensionskassen in den letzten 24 Monaten hinweisen. Aber in den vorangehenden zehn Jahren, wo Renditen von 6, 8 oder 10 Prozent erzielt wurden, hat man nie darüber gesprochen, den Mindestzinssatz zu erhöhen.
Hier macht die Branche keinen guten Eindruck. Es wird immer dann gespart, wenn man etwas in den eigenen Sack wirtschaften kann, und die Versicherten mit ihren berechtigten Ansprüchen haben weder klare Transparenz über die Rendite noch einen Rechtsanspruch auf die Leistungen. Zum Glück hat sich auch die Kommission dieses Problems angenommen und will die Transparenz in dieser Hinsicht deutlich verbessern. Dies bedeutet auch, dass wir in Zukunft bessere Grundlagen haben werden, um die Leistungsfähigkeit der Kassen und die Notwendigkeit der Anpassung von Parametern besser beurteilen zu können.
Ich bitte Sie, in diesem Punkt der Kommissionsmehrheit zu folgen.