Rutz Gregor · Nationalrat · 2017-06-08
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-08
Wortprotokoll
Haben wir zu viele Gesetze, ja oder nein? Das ist die Frage. Kollege Vogt hat Ihnen dargelegt, was das alles für Kosten und Ärger verursacht, wenn es so ist. Er hat Ihnen auch erklärt, dass man diesen Vorstoss durchaus pragmatisch umsetzen kann - umsetzen muss, meine ich. Schauen Sie einmal diese Zahl an! 1950 wurden pro Woche 30 Seiten Bundeserlasse publiziert, im Jahr 2000 waren wir beim doppelten Wert - 60 Seiten. In den letzten Jahren hat es sich noch einmal verdoppelt. Wir sind heute bei 120 Seiten pro Woche. Da hat doch niemand mehr den Überblick! 70 000 Seiten Bundesrecht! Wer will da noch wissen, was gilt?
Wer ist schuld? Eine spannende Frage. Interessanterweise nicht wir hier, sondern vieles liegt bei der Verwaltung, bei der Exekutive. Nur 11 Prozent der Erlasse sind Gesetze, 86 Prozent sind Verordnungen und Staatsverträge - auch ein spannendes Faktum. Und Sie wissen alle, es gibt ganz viele Erlasse, auf die man wirklich gut verzichten könnte, auf allen Staatsebenen. Schauen Sie einmal herum, was es da alles gibt!
In der Stadt Winterthur gibt es Altstadtrichtlinien, in denen das Material und die Farbe von Stühlen, Bänken und Sonnenschirmen geregelt wird. Dort brauchen Sie allerdings auch eine befristete Fahnenaushangbewilligung. Das erklärt natürlich vieles über die Mentalität der Verwaltung. Es ist dort allerdings nicht so schlimm wie in Bern, wo Sie ein Baugesuch einreichen müssen, wenn Sie als Wirt eine Gartenwirtschaft aufstellen möchten, oder wie in Zürich, wo Sie, wenn Sie Ihr Restaurant anschreiben, nach Kubikzentimetern berechnet eine Gebühr für die Benützung des öffentlichen Luftraums zahlen müssen. All dies ist geregelt. In Gossau gibt es ein Spuckverbot in der Polizeiverordnung, und die Gemeinde Bassersdorf regelt sogar die Höchstgeschwindigkeit für ferngesteuerte Spielzeugautos, damit alles mit rechten Dingen zu- und hergeht.
Sie haben vielleicht auch schon gehört, dass es in den Städten Zürich und Bern Prostitutionsverordnungen gibt. Ganz wichtig! Ein findiger Mensch ist nämlich einmal darauf gekommen, dass eine Prostituierte ja wie ein Taxi auf öffentlichem Grund steht. Das ist ein gesteigerter Gemeingebrauch, weil sie ja eine gewerbliche Dienstleistung anbietet, also muss man das regeln. Nun, Sie wissen dann natürlich trotzdem noch nicht, ob die betreffende Person wirklich freiwillig dort steht oder ob sie selbstständigerwerbend ist, wie das im Fachjargon heisst. Darum ist es in der Stadt Bern vonnöten, dass ein Businessplan vorgelegt wird. Das Bundesamt für Migration empfiehlt, von Prostituierten schweizweit einen Businessplan einzufordern.
Das mag alles Sinn machen, wenn man es so querliest. Nur, die Frage ist: Was regeln wir hier alles? Damit sind wir ja spätestens auf Bundesebene angelangt. Es geht bei der [PAGE 1004] Initiative um folgende Frage: Wenn man ein neues Gesetz erlässt, könnte man nicht ein altes streichen? Sie haben offenbar Angst, weil Sie sagen, es brauche alle Gesetze, wir fänden vielleicht gar keines, um es zu streichen. Ich glaube schon, dass wir solche Gesetze finden, ich helfe Ihnen auch gerne beim Suchen.
Um auf eine Alltagssituation Bezug zu nehmen: Wissen Sie zum Beispiel, wenn Sie ein Geschenk für Ihre Kinder oder für den Göttibuben kaufen, dass es eine Spielzeugverordnung gibt? Wenn nicht, ist es höchste Zeit, sie vielleicht mal zu lesen, damit Sie sich wirklich auch an die Gesetze halten. Es ist geregelt, was ein Spielzeug ist, es ist auch geregelt, was keines ist. Modeaccessoires zum Beispiel sind kein Spielzeug. Nuggis für Säuglinge - das ist vielleicht auch wichtig für die eine oder andere junge Mutter im Saal - sind auch kein Spielzeug, auch wenn Ihr Kind damit herumspielt. Oder ganz, ganz wichtig: Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen sind auch kein Spielzeug.
Alles wird durch die Verwaltung geregelt. Es ist so schön, wie man für uns sorgt in diesem Land! Und wenn Sie nicht ganz sicher sind, was Sie heute unter Ihren Kleidern anhaben - keine Angst, auch das ist geregelt. Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsentscheides wurde es nötig, dass man amtlich definierte, was Shorts von Badehosen und Unterhosen unterscheidet. Es ist durchaus aufschlussreich, wenn man diese Richtlinien liest. Zum Beispiel sind Shorts im nassen Zustand nicht zwingend blickdicht, eine Badehose hingegen schon; das ist relativ beruhigend, wenn man an den nächsten Badibesuch denkt. Es ist so, dass Shorts zum Beispiel da und dort einen Innenslip haben, vor allem, wenn sie im Sportbereich gebraucht werden, währenddem Unterhosen keinen Innenslip haben, weil die Unterhose ja der Innenslip ist. Es ist auch so - und darüber bin ich am Morgen, wenn ich noch etwas müde bin, beim Anziehen besonders froh -, dass auch das noch amtlich festgehalten ist: Unterhosen haben keine Gurtschlaufen, Hosen schon. Also, wenn der Gurt da nicht reingeht, sollte man überlegen, was man gerade angezogen hat, und vielleicht gibt das dann auch die entsprechende Erhellung.
Sie sehen, es ist ganz vieles geregelt. Wir haben eine wunderbar menschenfreundliche Verwaltung, die sich wirklich um alles kümmert, was von morgens bis abends in unserem Leben passiert.
Haben Sie keine Angst, dieser Initiative von Hans-Ueli Vogt Folge zu geben. Es geht um die erste Phase, um die vorsichtige Frage, ob man nicht beim Erlass eines Gesetzes ein bestehendes streichen könnte.