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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-04-16

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen - im Sinne einer persönlichen Erklärung auf die Antwort von Frau Bundesrätin Dreifuss.

Zu Artikel 14: Mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent erkläre ich mich vor dem Hintergrund der gestern gefassten Beschlüsse einverstanden. Die Minderheit würde den Antrag auf eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,65 Prozent zugunsten von 6,8 Prozent zurückziehen.

Artikel 14a betrifft die Zeitdauer. Da gehe ich auf 6 Jahre. Ich stelle fest, dass die Kommissionsmehrheit dies nach hinten im Gesetz verschoben hat, in die Übergangsbestimmungen. Ich beantrage, dass man die Übergangsbestimmungen auf Seite 39 der Fahne jetzt bespricht und dass man jetzt darüber abstimmt. Das betrifft die Zeitdauer. Der Antrag der Minderheit sieht 6 Jahre vor. Die Kommissionsmehrheit ist immer noch bei 15 Jahren. Ich bitte Sie, bei den Übergangsbestimmungen dem Antrag der Minderheit II (Meyer Thérèse) zuzustimmen. Er verlangt 10 Jahre. Ich stelle fest, dass Frau Bundesrätin Dreifuss ebenfalls für 10 Jahre im Sinne des Antrages der Minderheit II votiert hat.

Der Antrag der Minderheit II zu Artikel 16, "Altersgutschriften", ist aufgrund der gestern gefassten Beschlüsse zur Finanzierung der Koordinationsabzüge natürlich auch hinfällig.

Wichtig ist also mein Antrag, dass über die Zeitdauer gemäss Seite 39 der Fahne jetzt debattiert und abgestimmt wird, denn das gehört dazu: 15 Jahre nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit, 20 Jahre nach dem Antrag der Minderheit I (Rechsteiner-Basel) und 10 Jahre nach dem Antrag der Minderheit II (Meyer Thérèse).

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