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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-06-12

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-06-12

Wortprotokoll

Waren, die ursprünglich für den aktiven Veredelungsverkehr eingeführt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise der Einhaltung der Abrechnungsfristen, im schweizerischen Zollgebiet verbleiben.

Zur ersten Frage: Über den Inlandverbrauch der ursprünglich für den Veredelungsverkehr importierten Waren können keine Angaben gemacht werden, da diese Daten statistisch nicht gesondert erhoben werden.

Zur zweiten Frage: Ja; für Importe von Waren, welche ursprünglich im Veredelungsverkehr eingeführt wurden, gelten die gleichen Grenzschutzbestimmungen wie für direkte Einfuhren.

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