Berset Alain · Bundesrat · 2017-06-12
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-06-12
Wortprotokoll
Das von den Tarifpartnern bei der Erstellung der Tarifstruktur Tarmed hinterlegte Referenzeinkommen beläuft sich auf 207 000 Franken. Die Vorlage, welche nun in Vernehmlassung gegeben wurde, ändert nichts am hinterlegten Referenzeinkommen. Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, das Referenzeinkommen festzulegen.
Gemäss der Studie "Einkommensverhältnisse der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte" der FMH, welche zuletzt mit den Zahlen aus dem Jahr 2009 durchgeführt wurde, betrug das durchschnittliche AHV-pflichtige Einkommen aus der freien Praxistätigkeit im Jahr 2009 im Mittel 234 700 Franken. Das ist ein Mittelwert. Unter diesem Wert lagen insbesondere die Grundversorger. Am oberen Ende des Spektrums befanden sich gewisse chirurgische Hauptfachgebiete sowie auch die Hauptfachgebiete Gastroenterologie, Ophthalmologie oder Radiologie.
Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Studie zum Einkommen der Ärztinnen und Ärzte in Auftrag gegeben. Erste Resultate für die Jahre 2009 bis 2014 sollten Ende 2017 vorliegen. Die mit der Vernehmlassungsvorlage geschätzten Einsparungen von etwa 700 Millionen Franken entsprechen dem durchschnittlichen jährlichen Wachstum der Bruttoleistungen im ambulanten Bereich - damit sind Arzt und Spital im ambulanten Bereich gemeint - im Zeitraum 2013 bis 2016. Angesichts des Gesamtvolumens von 15 Milliarden Franken stellt dieser Eingriff keine Gefährdung der ambulanten Versorgung dar.