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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-12

Wortprotokoll

Das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei wurde als Teil der Roadmap zur Visaliberalisierung verhandelt und als Bedingung hierzu am 1. Oktober 2014 in Kraft gesetzt. Die Türkei macht die Inkraftsetzung der bilateralen Rückübernahmeabkommen mit den assoziierten Staaten, namentlich mit Norwegen und der Schweiz, abhängig von der Visaliberalisierung durch die EU. Derzeit zeichnet sich die Visaliberalisierung für die Türkei durch die EU nicht ab. Deshalb würde eine Unterzeichnung des im Dezember 2016 paraphierten Rückübernahmeabkommens auf absehbare Zeit nicht zu einem Inkrafttreten des Abkommens führen. Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund über das weitere Vorgehen entscheiden. Ungeachtet des Inkrafttretens des Rückübernahmeabkommens bleibt aber festzustellen, dass die Zusammenarbeit mit der Türkei im Rückkehrbereich funktioniert.