Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-06-12
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-06-12
Wortprotokoll
Sie erinnern sich: Wir haben eine Förderpolitik, die bis 2020 dauern soll. Diese Förderpolitik sollte mit dieser Vorlage ab 2020 durch eine Lenkungspolitik abgelöst werden. Der Bundesrat hat sich grundsätzlich dafür entschieden, dafür eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, weil er der Meinung ist, es sei keine genügende Verfassungsgrundlage vorhanden. Damit hätte mit dieser Vorlage auch das Volk zur Energiepolitik im Grundsatz noch einmal Ja sagen können. Nun wird die Schaffung dieser Verfassungsgrundlage abgelehnt. In diesem Punkt ist man sich einig.
Aber bei den Gründen liegen wir meilenweit auseinander. Es gibt das Lager - das habe ich vor allem im Nationalrat gehört -, das sagt: Wir brauchen gar keine Verfassungsgrundlage, wir können das auf Gesetzesstufe machen; es ändert sich damit nichts, aber wir machen das in einem Gesetz. Es gibt auch das Lager, das sagt: Wir wollen das noch nicht, wir wollen vielleicht schon einmal eine Verfassungsgrundlage, aber jetzt nicht. Es gibt also diametral unterschiedliche Gründe, um diese Vorlage abzulehnen. Man glaubt entweder, die geltenden Verfassungsbestimmungen genügten schon, oder man glaubt, diese Vorlage sei ungenügend.
In dieser Situation ist es wahrscheinlich das Vernünftigste, nicht auf die Vorlage einzutreten. Denn der Scherbenhaufen ist zu gross, oder die Meinungen sind zu unterschiedlich, um daraus noch etwas zimmern zu können. Aber damit - darüber müssen wir uns schon klar sein - haben wir kein einziges Problem gelöst. Wir nähern uns langsam der Situation, in der wir wissen, was wir nicht wollen. Aber wir wissen noch nicht, was wir dann einmal wollen. An dieser Frage haben wir gemeinsam zu arbeiten. Wir haben wohl zu definieren, wie die Energiepolitik mittel- und längerfristig aussehen soll. Die Meinungen dazu gehen relativ weit auseinander. Es gibt, wenn wir das global betrachten, wirtschaftlich starke Staaten, die eine Energiepolitik verfolgen mit dem Ziel, genügend Energie zu haben, sie unabhängig zu produzieren, und ausserdem soll sie günstig sein. In Europa, insbesondere in Deutschland und in der Schweiz, hat diese Politik, die wir auch immer vertreten haben, inzwischen noch einen etwas ideologischen Anstrich erhalten.
Ich denke, wir müssen uns gemeinsam Klarheit darüber verschaffen, was wir in diesen Punkten wollen. Wir müssen uns klar sein, dass die Energie für den Wirtschaftsstandort Schweiz ganz zentral ist. Wir können uns hier nicht völlig losgelöst vom internationalen Umfeld bewegen. Denn mit den Gestehungskosten, die wir haben, sollten wir die Energie nicht unendlich oder zu stark verteuern. In dieser Diskussion stecken wir. Wir wollen eine saubere Energie, wir wollen das Klimaabkommen von Paris erfüllen. Die Frage ist wohl, wie wir es erfüllen können. Hier gibt es die Möglichkeit einer Lenkungsabgabe. Der Bundesrat ist grundsätzlich der Meinung - so auch die Studie, die Sie zitiert haben -, dass eine Lenkungsabgabe ein geeignetes Instrument ist, um die Energiepolitik in die richtige Richtung zu lenken, in die Richtung, in die man gehen will.
Nachdem wir hier aber doch in verschiedenen Punkten vorerst die Ausgangslage bereinigen müssen, ist es wohl angebracht, sich über die Energiestrategie einig zu werden. Wir sprechen zwar von einer Energiestrategie, die allgemeine Richtung ist vorgegeben, auch mit der Abstimmung über die Energiestrategie; wir müssen diese Energiestrategie aber wohl in verschiedenen Punkten noch besser definieren und konsolidieren und auf eine Zeitachse bringen, die dann für eine Mehrheit als umsetzbar erscheint. Ich denke, in dieser Diskussion werden wir in den nächsten Monaten und Jahren sein, um dann diese Energiepolitik auch weiter festzulegen. Dabei haben wir natürlich insbesondere auch auf unsere Konkurrenzstandorte Rücksicht zu nehmen und die Politik entsprechend anzupassen.
Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass sich die Schweiz hier etwas weiter vorwagen darf und soll, weil in der Energiepolitik, die wir eingeschlagen haben, durchaus auch wirtschaftspolitisches Potenzial für Innovationen und innovative, kreative Projekte liegt. Aber wir können das System mit den Lenkungsabgaben wahrscheinlich nicht völlig losgelöst betreiben, und das ist ja eigentlich der Grund, weshalb diese Vorlage nicht mehrheitsfähig ist. Den einen geht sie viel zu wenig weit, den anderen zu weit, obwohl Details in einem Verfassungsartikel eigentlich noch gar nicht definiert werden können. Vielmehr ist es ja so, dass die Umsetzung eines Verfassungsartikels entsprechend im Gesetz erfolgt. Damit ist eine Pause bzw. ein Marschhalt in der Energiepolitik einzuschalten, eine Standortbestimmung vorzunehmen, damit pragmatisch weitere Schritte definiert werden können.
Sie werden die Gelegenheit ja bei der Beratung des CO2-Gesetzes haben, das wir Ihnen demnächst einmal zustellen werden. Aber auch bei diesem CO2-Gesetz öffnet sich, wenn ich die Vernehmlassungsergebnisse anschaue, ein recht breites Spektrum von Meinungen. Wir haben immer noch eine ähnliche Ausgangslage. Das heisst wohl, dass wir in der Energiepolitik für weitreichende Entscheide, für Weichenstellungen, die für Jahrzehnte bestimmend sein werden, noch nicht reif genug sind. Diese Diskussion hat aber mit der Energiestrategie 2050 positiv angefangen, ein erstes Zeichen wurde hier gesetzt, und jetzt geht es darum, weitere Eckwerte festzulegen.
Ich denke, wir sollten uns darauf besinnen, was die schweizerische Gesetzgebung eigentlich auszeichnet, nämlich Realitätssinn und Pragmatismus beim Lösen von Problemen. Da sind vielleicht nicht Schritte von Jahrzehnten vorzusehen, sondern wir haben uns etwas pragmatischer Schritt für Schritt anzupassen. Das heisst aber nicht, dass wir einander wesentlich näher gekommen sein werden. Ich denke, etwas weniger Ideologie und etwas mehr Pragmatismus müssten die Energiepolitik der nächsten Jahre prägen, damit wir für den Wirtschaftsstandort Schweiz und für die Bevölkerung eine Energiepolitik präsentieren können, die weiterhin eine sichere Versorgung vorsieht, eine genügende Versorgung, eine günstige Versorgung, die selbstverständlich auf die Umwelt Rücksicht nimmt und versucht, die Emissionen, die damit verbunden sind, weiter zu reduzieren.
Über diese allgemeine Stossrichtung sind wir uns alle noch einig. Das Mittel dazu kann weiterhin ein Lenkungsabgabensystem sein, vielleicht muss es in kleineren Schritten eingeführt werden. Der Bundesrat hat höflicherweise gewartet, bis Sie heute auch Nein sagen - davon ist ja auszugehen -, und wird anschliessend Aussprachen führen und eine weitere Standortbestimmung vornehmen. Mit diesem Nichteintreten auf die Schaffung einer Verfassungsgrundlage wird ein weiterer Stein aus dem Weg der Energiestrategie herausgebrochen. Probleme sind damit keine gelöst, aber wir nehmen diesen Entscheid auch als Auftrag entgegen, die unterschiedlichen Positionen und das allgemeine Umfeld zu analysieren und dann mit Ihnen zusammen zu versuchen, die Energiepolitik Schritt für Schritt im Detail weiter zu definieren. Es ist aber wohl ein Politikbereich, in dem wir auch in Zukunft keine einstimmigen Entscheide haben werden, weder auf die eine noch auf die andere Seite.
Damit ist bei diesen Fragen noch einmal ein gewisser Pragmatismus gefragt, und der Bundesrat wird dazu Hand bieten. Ich versuche also nicht, Ihnen das Projekt Klima- und Energielenkungssystem noch einmal zu verkaufen, sondern nehme zur Kenntnis, dass Sie nicht darauf eintreten wollen. Wir nehmen das aber auch als Auftrag entgegen, die ungelösten Probleme aufzuarbeiten und mit Ihnen zusammen nach Lösungen zu suchen.