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Thurnherr Walter · 2017-06-12

Thurnherr Walter · Aargau · 2017-06-12

Wortprotokoll

Die Kommission hat im Rahmen ihrer Beratungssystematik keine spezifischen Lücken im Bericht benannt. Es ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht klar, welche weiteren Arbeiten gewünscht werden, damit die Motion abgeschrieben werden könnte. Die Kommission verleiht in ihrer Begründung ihrem Anliegen Ausdruck, dass sie vom Bundesrat bezüglich der Suspendierung der Anwendung dreier Neonicotinoide einen weitergehenden Entscheid erwartet. Aber im Bericht des Bundesrates vom Dezember 2016 zur Umsetzung des nationalen Massnahmenplans ist festgehalten, dass die bienengefährdenden Anwendungen der drei Neonicotinoide seit 2013 verboten sind. Das ausgesprochene Verbot ist nicht etwa temporär und läuft auch nicht aus. Im obenerwähnten Bericht hält der Bundesrat deutlich fest, an welche Bedingung die Suspendierung geknüpft ist, nämlich an den Nachweis der Unbedenklichkeit. Die Herstellerfirmen müssen mit neuen Daten die Unbedenklichkeit dieser Anwendungen für die Bienen belegen. Es steht somit kein Bundesratsentscheid zu diesen Fragestellungen an.

Im Grundauftrag von BLW und Agroscope, ebenso in demjenigen der mitinteressierten Ämter, zum Beispiel des Bafu, ist der Schutz der Bienen enthalten. Die Arbeiten in diesem Bereich gehen also auch ohne spezifischen Auftrag des Parlamentes weiter. Der Bundesrat ist gerne bereit, neue spezifische Fragen des Parlamentes zu beantworten oder Fragen zu stellen.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

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