Thurnherr Walter · 2017-06-12
Thurnherr Walter · Aargau · 2017-06-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates. Sie wissen, das Vernehmlassungsverfahren wurde eben erst geändert: Es wurde klarer geregelt, die Anhörungen wurden abgeschafft, und die Fristen sowie die übrigen Verfahrensregeln sind jetzt für alle Verfahrenstypen einheitlich.
Die Bundeskanzlei hat einen Pilotversuch mit einigen Ämtern und Verbänden zur elektronischen Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens durchgeführt. Die Schlussfolgerung des Pilotprojektes war, dass eine elektronische Lösung, welche alle Bedürfnisse der Adressaten abdeckt, zu kompliziert ist. Sie müssen viele spezifische Anforderungen von verschiedensten Vernehmlassungsadressaten erfüllen, um akzeptiert zu werden. Eine solche Lösung wäre darüber hinaus ziemlich teuer. [PAGE 1027]
Die vom Postulanten geforderte bessere Darstellung, wonach etwa die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrates gegenüber dem rechtskräftigen Erlass deutlich sichtbar gemacht werden sollen, ist sehr nachvollziehbar. Wir sind gerne bereit, dies den Departementen in Erinnerung zu rufen. Wir sind auch bereit, die Ämter daran zu erinnern, dass allfällige Fragebögen gleichzeitig mit den Vernehmlassungsunterlagen im Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) abrufbar sein sollten.
Aber um all diese Forderungen umzusetzen, braucht es nicht unbedingt ein einheitliches elektronisches Formular für alle. Auch strukturierte und einheitliche Fragebögen sind keine Patentlösung: Vernehmlassungsverfahren werden für die unterschiedlichsten Themenbereiche durchgeführt, welche sich wohl schwerlich mit einem einheitlichen, strukturierten Fragebogen abbilden lassen; es müsste unweigerlich eine Vielzahl von Standardfragebögen bereitgestellt werden. Eine elektronische Auswertung dürfte negative Auswirkungen auch auf das Verständnis und die Nachvollziehbarkeit der geäusserten Anliegen bei der Verwaltung haben.
Das heutige System ist gut eingespielt. Gegenwärtig ist aus Sicht des Bundesrates auch in Anbetracht der erst einjährigen Praxis seit der letzten Revision kein Handlungsbedarf auszumachen. Es ist auch nicht so wahnsinnig kompliziert, die Vernehmlassungsunterlagen auf der dafür eingerichteten Website des Bundes herunterzuladen. Man kann auch die Medienmitteilungen zur Veröffentlichung der Vernehmlassungen abonnieren.[GZ]
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, das Postulat abzulehnen.