Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-06-12
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-06-12
Wortprotokoll
Die Initiative des Kantons St. Gallen verlangt, "dass die Kantone bei der Bewilligung von unbedeutenden zonenkonformen Bauten ausserhalb der Bauzone den Gemeinden die Zuständigkeit erteilen können".
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 6. April 2017 die Vertreter des Kantons St. Gallen angehört. Gestützt auf die Anhörung hat sie die Verwaltung beauftragt, den Entwurf einer Kommissionsmotion zu erarbeiten. Am 16. Mai 2017 hat die Kommission die Standesinitiative und den Motionsentwurf beraten. Die Idee der Kommissionsmotion wurde fallengelassen.
Zudem beantragt Ihnen die Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben, dies aus folgenden Gründen: Gemäss heutiger Gesetzgebung und Gerichtspraxis ist es Aufgabe der zuständigen Kantonsbehörde, alle Bewilligungen für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone zu erteilen, unabhängig davon, ob diese Vorhaben zonenkonform sind oder nicht. Nicht einmal die Delegation an eine Bezirksbehörde ist heute möglich. Zum einen wird mit dieser Lösung sichergestellt, dass die Bewilligungen im ganzen Kanton nach einheitlichen Kriterien erteilt werden, zum andern wird damit schweizweit eine ähnliche Praxis ermöglicht. Zudem sollen die Gemeindebehörden so vom Druck entlastet werden, der auf sie ausgeübt werden kann, wenn sie die Bewilligungskompetenz haben.
Die Kommission ist der Meinung, dass die geltenden Rechtsgrundlagen einen einheitlichen Gesetzesvollzug und Rechtsgleichheit gewährleisten, die Übertragung der entsprechenden Befugnisse an die Gemeinden hingegen zu einer Rechtszersplitterung führen würde. Zudem befürchtet die Kommission, dass der vage Begriff "unbedeutende Bauten" zahlreiche Vollzugsprobleme zur Folge hätte, was die Verfahren verlangsamen statt vereinfachen würde.
Mit 8 zu 2 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.