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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2017-06-12

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2017-06-12

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat mit 10 zu 9 Stimmen entschieden, an dieser einzigen Differenz zum Entwurf des Bundesrates, die es seit Anfang der Beratungen überhaupt gab, festzuhalten. Worum es geht, wurde gesagt. Es geht um die Frage: Ist es sinnvoll, richtig und zielführend, wenn wir hier im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken - nicht im Zusammenhang mit irgendwelchem wirtschaftlichem Heimatschutz - sagen, dass diese Aufgaben von Schweizer Unternehmen erledigt werden sollten?

Ich möchte der Bundesrätin im Namen der Mehrheit in dem Sinne widersprechen, als mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz, das noch nicht in Kraft ist, gemäss Plänen des Bundesrates aber bald in Kraft gesetzt werden soll, neu ja auch die Ausstellung von Tarnidentitäten möglich sein wird. Diese müssten bei der Produktion vermutlich auch über dieses System laufen, und damit wäre aus Sicht der Mehrheit eben auch eine nachrichtendienstliche Ausspähung möglich: Bei einem Vergleich von Identitäten könnte man sehen, dass der gleiche Fingerabdruck zu zwei verschiedenen Namen gehört, und dann könnte man die Tarnidentität enttarnen.

Ich möchte dem Vertreter der Minderheit, Kollege Jauslin, noch etwas entgegenhalten. Er kritisierte, dass "Schweizer Unternehmen" kein klar definierter Begriff sei. Ich kann Ihnen sagen - ich habe es als Sprecher der Kommission bereits bei der ersten Behandlung gesagt -, dass wir uns hier auf die Definition beziehen, die der Bundesrat selbst am 5. Februar 2014 im Nachgang zur Snowden-Affäre festgehalten hat. Er hat da festgehalten - ich zitiere auch zuhanden des Amtlichen Bulletins -: "Basierend auf den Erkenntnissen zur aktuellen Bedrohungslage will der Bundesrat aus Gründen der Staatssicherheit Betriebsleistungen für besonders kritische und zentrale Infrastrukturen der Bundesverwaltung wo möglich nur an Unternehmen vergeben" - nun kommt eben die Definition -, "welche ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln, sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden und ihre Leistung gesamtheitlich innerhalb der Schweizer Landesgrenzen erzeugen." So viel in diesem Kontext zur Definition des Begriffs "Schweizer Unternehmen".

Noch zum Anfangsargument der Minderheit, es würden hier ja gar keine Daten gespeichert: Das ist, soweit ich das System verstehe, tatsächlich so; es werden keine Daten gespeichert. Aber es ist eine Erfassungsplattform und Datendrehscheibe grossen Ausmasses. "Drehscheibe" heisst nichts anderes, als dass Daten von A nach B verschoben werden. Daten, die man von A nach B verschiebt, kann man im Rahmen dieser Verschiebung natürlich auch manipulieren, wenn man das böswillig tun will. Oder man kann sie in dem Moment ausleiten, wenn man das böswillig tun will.

Aus diesen Gründen ist für uns von der Mehrheit der Kommission weiterhin klar, dass wir Ihnen empfehlen: Stimmen Sie so, wie Sie bereits bei der ersten Lesung gestimmt haben, nicht aus Heimatschutz-, sondern aus Sicherheitsgründen.