Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-12
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst bei Ihnen bedanken, Frau Steinemann, Sie haben nämlich jetzt Ihrem Parteikollegen, Herrn Rösti, die Antwort auf seine Frage geliefert. So muss ich das nachher nicht mehr nachschauen.
Sie fragen, warum wir Eritreer nicht zurückschicken können. Ja, Frau Steinemann, wenn Eritreer vorläufig aufgenommen werden, dann heisst das - noch einmal -, dass eine Rückkehr für sie nicht möglich, nicht zumutbar oder aus völkerrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Es ist aber so, dass natürlich auch Asylgesuche von Eritreern abgelehnt werden und dass auch die freiwillige Rückkehr möglich ist; es gibt solche, die zurückkehren.
Schauen Sie, verwechseln Sie bei den vorläufig Aufgenommenen folgende zwei Dinge nicht: Wenn das Gesuch eines Asylbewerbers abgelehnt wird und eine Rückkehr möglich und zulässig ist, er aber unser Land nicht verlässt, wird er nicht vorläufig aufgenommen, dann ist er nur noch auf Nothilfe. Also noch einmal: Wenn eine Person nach einer Abweisung des Asylgesuches zurückgehen kann, wenn die Rückkehr zulässig, zumutbar und möglich ist, bekommt diese Person keine vorläufige Aufnahme.
Zurück zu den Eritreern: Eritreer können und müssen zum Teil auch zurückgehen. Wenn das möglich ist, sie aber nicht gehen, sind sie in der Nothilfe. Was nicht möglich ist, ist eine zwangsweise Rückführung nach Eritrea, weil das die eritreische Regierung nicht akzeptiert.