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Abate Fabio · Ständerat · 2017-06-12

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-12

Wortprotokoll

Ich beginne mit der Initiative des Kantons Tessin. Diese verlangt die Überprüfung der Angemessenheit der Strafrahmen, die im Strafgesetzbuch für strafbare Handlungen gemäss Artikel 285, "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte", und Artikel 286, "Hinderung einer Amtshandlung", vorgesehen sind. [PAGE 468]

Da die Kommission für Rechtsfragen bisher die in Aussicht gestellte Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems abgewartet hat, wurden die Arbeiten an der zweiten Phase der Standesinitiativen und der parlamentarischen Initiativen, welche den Besonderen Teil des Strafgesetzbuches betreffen, bisher nicht an die Hand genommen. Im Zusammenhang mit der von Frau Nationalrätin Geissbühler übernommenen Motion Freysinger 14.3995, die wir während der Frühjahrssession debattiert haben, hat die Kommission ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass die vom Bundesrat schon lange in Aussicht gestellte Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems noch nicht verabschiedet wurde. Mit Schreiben vom 5. April 2017 wurden die Kommissionen für Rechtsfragen nun von der Vorsteherin des EJPD informiert, dass sie auf eine koordinierte Gesamtschau verzichtet und dem Bundesrat vorschlagen wird, statt einer umfassenden Strafrahmenharmonisierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich auf die dringendsten Reformanliegen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches konzentriert.

Die Kommission möchte die Umsetzung der vorliegenden Initiative mit der Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches koordinieren, unabhängig davon, ob diese im Rahmen einer Gesamtschau oder beschränkt auf die dringendsten Reformanliegen erfolgen wird. Sie beantragt deshalb, die ihr gewährte Frist zur Unterbreitung eines Erlassentwurfes um zwei Jahre, bis zur Sommersession 2019, zu verlängern. Dies zur Initiative des Kantons Tessin.

Jetzt kommen wir zur zweiten Initiative, derjenigen des Kantons Genf. Diese verlangt, die Artikel 189 und 190 des Strafgesetzbuches seien so zu ändern, dass der Rechtsbegriff der Vergewaltigung erweitert wird und auch Personen männlichen Geschlechts als Opfer in den Tatbestand eingeschlossen werden, ebenso wie andere Formen der gewaltsamen sexuellen Penetration als der Beischlaf.

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Frist für die Umsetzung dieser Initiative bis zur Sommersession 2019 zu verlängern. Die Gründe sind exakt dieselben, die ich bereits im Votum zur Initiative des Kantons Tessin erwähnt habe.[GZ]

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

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