Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-12
Wortprotokoll
Die Motion Reimann Lukas fordert, dass der Bundesrat die Integrationsvereinbarungen flächendeckend einsetzt und verbindlich gestaltet. Herr Reimann, Sie möchten im Wesentlichen, dass alle Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einreisen und hier leben, eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen und sich dann zu den demokratischen Wertvorstellungen unseres Landes bekennen. Zudem sollen sie bei einem wesentlichen Verstoss gegen diese Vereinbarung auch sanktioniert werden können.
Ich bin nicht ganz sicher: Wenn ich den Text Ihrer Motion lese, dann stelle ich fest, dass Sie von Ausländerinnen und Ausländern sprechen. In der Begründung sind nachher die Drittstaatenangehörigen erwähnt. Wenn Sie wirklich für alle Ausländerinnen und Ausländer, die in unser Land kommen, eine Integrationsvereinbarung verlangen wollten, dann würde das heissen: Jeder Deutsche, der in die Schweiz arbeiten kommt, muss eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen. Jeder CEO einer internationalen, einer multinationalen Firma müsste - Sie haben gesagt: zuerst, bevor er kommt - eine Integrationsvereinbarung unterschreiben. Ich weiss einfach nicht, ob er dann kommt. Das kann Ihnen ja auch egal sein. Es wäre vielleicht den Firmen, die diese Leute wollen, nicht unbedingt egal, weil sie mir ja immer wieder sagen, dass sie diese Leute, diese Spezialisten, unbedingt brauchen.
Nun, das Wichtigste in diesem Zusammenhang ist, dass wir uns ganz kurz erinnern: Es liegt nicht weit zurück, dass Sie eine Integrationsvorlage verabschiedet haben. Sie haben am 16. Dezember des letzten Jahres das Ausländer- und Integrationsgesetz verabschiedet. Sie haben dort entschieden, dass Sie den Einsatz dieser Vereinbarungen ausbauen wollen, aber gezielt.
Ich muss Ihnen sagen: Der Bundesrat wollte in seiner ersten Fassung ja das, was Sie gesagt haben. Wir haben gesagt, dass wir für alle Drittstaatenangehörigen eine verpflichtende Integrationsvereinbarung wollen. Aber dann haben die Kantone in der Vernehmlassung aufgeheult und gesagt: "Seid ihr von allen guten Geistern verlassen? Stellt euch mal diesen bürokratischen Aufwand vor, wenn wir bei jeder Aufenthaltsbewilligung systematisch zuerst eine Integrationsvereinbarung machen müssten, allenfalls noch bevor die Leute einreisen! Und dann müssten wir bei jeder Vereinbarung noch dauernd überprüfen, ob sie eingehalten wird, ob die Werte eingehalten sind!" Das muss man dann ja auch tun, und allenfalls muss man Sanktionen durchführen.
Die Kantone haben sich gegen eine flächendeckende verbindliche Einführung von Integrationsvereinbarungen für alle Zugewanderten oder auch nur für Zugewanderte aus Drittstaaten vehement gewehrt. Sie haben dann bei der Beratung dieser Vorlage genau so entschieden, wie es die Kantone gefordert haben: Integrationsvereinbarungen sind gezielt dort abzuschliessen, wo klar ist, dass Integrationsdefizite bestehen, in dem Sinne, wie Sie das erwähnt haben. Sie haben das auch im Gesetz so festgelegt. Wenn es Hinweise gibt, dass es Integrationsdefizite gibt, kann ein Kanton eine Integrationsvereinbarung abschliessen. Weiter haben Sie entschieden, welches die Konsequenzen bei einer Nichteinhaltung sind.
Es ist nun gerade mal ein halbes Jahr her, dass Sie das so entschieden haben. Sie haben gesagt: Wenn eine Integrationsvereinbarung nicht eingehalten wird, kann dies dazu führen, dass eine Aufenthaltsbewilligung widerrufen oder nicht verlängert wird. Das heisst, die Kantone müssen dies nun so umsetzen. Das ist eine Verstärkung des Instrumentes der Integrationsvereinbarung, aber eine Integrationsvereinbarung wird nicht flächendeckend von allen Drittstaatenangehörigen verlangt. Das haben Sie erst vor einem halben Jahr so entschieden, und diese Vorlage wird voraussichtlich Mitte 2018 in Kraft treten.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Vorlage, wie Sie sie jetzt vor einem halben Jahr verabschiedet haben, genügend Möglichkeiten gibt, um Ausländerinnen und Ausländer zu sanktionieren, die gegen die Integrationskriterien verstossen. Aber wie ich gesagt habe: Sie müssen es dann auch tun; sie müssen es überprüfen. Das ist Sache der Kantone. Ich denke, es ist richtig, wenn wir hier klare Vorstellungen haben, diese auch umsetzen und die Erwartungen an die Kantone formulieren. Das haben Sie gemacht. Aber wir haben in diesem föderalistisch organisierten Staat gewisse Aufgaben, die bewusst an die Kantone delegiert wurden. Das ist jetzt eine solche Aufgabe.