Schwander Pirmin · Nationalrat · 2017-06-12
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-12
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit und der SVP-Fraktion, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Die Bundesversammlung hat die Richterverordnung für die erstinstanzlichen Bundesgerichte zweimal geändert, und zwar, das müssen wir uns merken, immer auf Antrag der erstinstanzlichen Bundesgerichte. Diese sind jeweils gekommen und haben gesagt, dass sie Änderungen wollen. Bei der letzten Änderung vom 16. März 2012 wurde die Entwicklung der Löhne der Richterinnen und Richter an die vorteilhafteren Bestimmungen - das müssen wir uns auch merken - für das Bundespersonal angepasst. Das wollten die erstinstanzlichen Bundesgerichte, wohl wissend - auch das müssen wir uns merken -, dass die Anfangslöhne der neugewählten Richterinnen und Richter unter Umständen höher sein können als die Löhne gleichaltriger Richterinnen und Richter, die bereits mehrere Jahre an erstinstanzlichen Bundesgerichten tätig gewesen sind.
Die Gerichte haben also selbst etwas beantragt, im Wissen, dass es Unterschiede gibt und dass sich diese Unterschiede mit den Jahren aufheben. Es gab unterschiedliche Berechnungen. Es ist zwar richtig, dass man gesagt hat, die Unterschiede seien 2017, 2018 behoben. Neue Berechnungen haben dann aufgezeigt, dass es etwas länger dauert. Das ändert aber nichts am Umstand, dass die Antragsteller genau um die Unterschiede wussten. Sie wollten, im Nachhinein gesehen, offensichtlich einfach die vorteilhafteren Bestimmungen für das Bundespersonal. Die Nachteile wollen sie aber nicht. Jetzt sind sie mit einem neuen Antrag gekommen und wollen die Unterschiede beheben.
Die erstinstanzlichen Bundesgerichte haben diese Lohnunterschiede akzeptiert. Seither haben alle von den vorteilhafteren Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes profitiert. Die Kommissionssprecher haben das aufgezeigt: eine jährliche Lohnanpassung von 3 Prozent des Höchstbetrages der Lohnklasse 33. Das sind die vorteilhafteren Bestimmungen für das Bundespersonal.
Jetzt, nachdem eben diese Bestimmungen zugebilligt wurden, kommen die gleichen Richterinnen und Richter und beklagen diese Lohnunterschiede, obwohl sie davon von Beginn her wussten. Da kann die Minderheit nicht mitmachen. Zuerst wollen sie vorteilhaftere Bedingungen, im Bewusstsein, dass es mit diesen Lohnunterschieden eben auch Nachteile gibt. Kaum haben sie die vorteilhafteren Bestimmungen, kommen sie und wollen diese Unterschiede beheben. Da machen wir als Minderheit und SVP-Fraktion nicht mit. Ich bitte Sie entsprechend, der Minderheit zu folgen.
Es kommt auch in der Bundesverwaltung vor, dass neue Angestellte eben einen höheren Lohn haben als bisherige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das kommt praktisch überall vor. Der Anfangslohn bemisst sich nämlich nach Alter, Ausbildung, Erfahrung - Berufs- und Lebenserfahrung - sowie nach der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Das muss auch das Bundespersonal in Kauf nehmen, dass so etwas passiert. Es ist nicht unbedingt schön, wenn die Qualität gleich ist, aber man muss das eben entsprechend in Kauf nehmen. Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass ein Neuangestellter eben eine bessere Ausbildung hat. Weshalb soll diese Person dann nicht einen höheren Lohn erhalten?
Nun, neu soll ein Einheitslohn verankert werden. Dem können wir natürlich nicht zustimmen. Dieser Einheitslohn basiert entsprechend auf dem Höchstlohn der Lohnklasse 33 und dem entsprechenden Alter, 45 Jahre. Wenn die Person jünger ist oder nicht genügend Erfahrung mitbringt, wird dieser Lohn gekürzt, aber nur wegen des Alters und wenn nicht vier Jahre Berufserfahrung an einem kantonalen Gericht mitgebracht werden. Dem wollen wir nicht zustimmen, denn wenn das schon eingeführt wird, wollen wir eben auch, dass eine gewisse Qualifikation berücksichtigt wird. Wir sehen nicht ein, dass bei den erstinstanzlichen Gerichten die Leute nicht auch qualifiziert werden sollen, wie das Bundespersonal auch. Das sehen wir hier nicht ein.
Für die Minderheit ist es stossend, dass man einfach nur von den Vorteilen des Bundespersonalgesetzes profitieren und die Nachteile nicht in Kauf nehmen will. Das können wir nicht goutieren. Deshalb bitten wir Sie, der Minderheit zu folgen. [PAGE 1031]