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Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-06-12

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-12

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion möchte einen verbindlichen Integrationsvertrag für alle Ausländerinnen und Ausländer. Sie möchte also, dass der Integrationsvertrag nicht reine Symbolpolitik ist, ein Blatt Papier, das ziemlich unverbindlich ist. Sie möchte vielmehr, dass der Integrationsvertrag ein echter Vertrag wird, mit dem die Ausländerinnen und Ausländer auch gebunden werden, mit dem sie verpflichtet werden und auf dessen Grundlage später auch gehandelt werden kann.

Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, Artikel 54 des Ausländergesetzes erneut zu revidieren, um eine zwingende Erweiterung, Präzisierung und Konkretisierung zu erwirken. Insbesondere sollen die Integrationsvereinbarungen künftig ein verbindliches schriftliches Bekenntnis zu den rechtlichen Grundlagen, den demokratischen Grundwerten sowie den Wertvorstellungen der Schweiz mit klar messbaren Kriterien enthalten. In dieser schriftlichen Integrationsvereinbarung soll auch festgehalten werden, dass das religiöse Recht des Islam, die Scharia, dem Schweizer Recht auf Schweizer Territorium unmissverständlich und ausnahmslos untergeordnet wird.

Für nichtgerechtfertigte Nichtbefolgung der Integrationsvereinbarungen sollen die Sanktionsmöglichkeiten konkretisiert [PAGE 1042] und ergänzt werden. Das heisst, es sollen zwingende, verbindliche Sanktionen definiert werden, je nach Nichtbeachtung beziehungsweise Verletzung der Integrationsvereinbarung bis hin zum Entzug der Aufenthaltsbewilligung.

Für neu in der Schweiz Wohnsitz nehmende Ausländerinnen und Ausländer soll vorausgesetzt werden, dass die Vereinbarung unterzeichnet wird, bevor sie hier Wohnsitz nehmen und nicht erst einige Monate oder, wie in gewissen Kantonen, Jahre später. Bereits in der Schweiz wohnhafte Ausländer können mit Integrationsvereinbarungsfristen auch berücksichtigt werden.

Weshalb sollte man die Integrationsvereinbarung verstärken und verbindlicher machen? Demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien sind die unabdingbare Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Seit 2008 können die Kantone Integrationsvereinbarungen abschliessen, und mit Beschluss vom Dezember 2016 können diese ein Stück weit verbindlich sein. Im Sinne eines Anreizes können die Kantone bereits heute gutintegrierte Ausländer aus Drittstaaten mit der Niederlassungsbewilligung C belohnen und schon nach fünf Jahren Aufenthalt eine solche erteilen. Demgegenüber sind auch nach neuem Integrationsrecht die Möglichkeiten für einen Entzug und die Sanktionsmassnahmen sehr eingeschränkt. Erst bei kriminellen Handlungen - der Bundesrat schreibt: wenn jemand "aktenkundig" war - entsteht die Möglichkeit, jemandem die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.

Was machen Sie aber mit Personen, die in der Schweiz leben, gegen jede Massnahme in der Schule vor den Richter gehen und klagen, sich an nichts halten, niemanden kennen im Dorf, aber nicht gegen das Gesetz verstossen, nicht von der Sozialhilfe leben? Da wird es schwierig. Sie können diese Personen praktisch nicht aus der Schweiz zurückschaffen. Das sind Personen, die wir hier bei uns nicht wollen, das sind Personen, die eine ganz andere Denkweise, ein anderes Verständnis vom Zusammenleben der Menschen haben und schlussendlich querulatorisch vorgehen gegen alles und jedes, was die Behörden vorhaben. Es gibt viele Rückmeldungen von Gemeindepräsidenten, die sich schon fast verzweifelt an die Bundespolitik gewandt und gesagt haben: Wir haben keine Handhabung, um diese Personen wieder loszuwerden.

Mit einem solchen verbindlichen Integrationsvertrag, mit dem vor allem auch die Sanktionsmöglichkeiten gestärkt würden, hätten die Behörden vor Ort, also die Gemeinden, die Möglichkeit, renitente, nichtintegrierbare Personen auch wieder aus der Schweiz zu schaffen oder ihnen zumindest die Niederlassungsbewilligung zu entziehen. In diesem Sinne wäre es auch nach der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes dringend notwendig, die Schraube anzuziehen und so für ein friedlicheres Miteinander aller in diesem Land - Schweizerinnen und Schweizer und Ausländerinnen und Ausländer - zu sorgen.