Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2017-06-13
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-13
Wortprotokoll
Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft haben am 3. April dieses Jahres das Bundesgericht in Lausanne besucht und dort mit dem Präsidenten und den Mitgliedern der Verwaltungskommission, Frau Niquille und Herrn Donzallaz, sowie dem Generalsekretär, Herrn Paul Tschümperlin, ein Gespräch geführt und sich eingehend mit verschiedenen Themen befasst. Vertieft diskutiert wurden die nach wie vor steigenden Fallzahlen, insbesondere in der strafrechtlichen Abteilung, das elektronische Gerichtsdossier, Open Justitia - die elektronische Plattform des Bundesgerichtes - sowie die Gerichtsgebühren vor Bundesgericht und den erstinstanzlichen Gerichten.
Kurz etwas zur Geschäftslast: Die Eingänge sind mit 7743 Fällen auf hohem Niveau, nur unwesentlich tiefer als im Vorjahr geblieben. Insgesamt hat das Gericht 7811 Fälle erledigt, also mehr, als eingegangen sind. Die durchschnittliche Erledigungsdauer beträgt 140 Tage und ist nach wie vor sehr gut. Aufgrund dieser Zahlen könnte man den Eindruck erhalten, es sei alles bestens. Entwarnung kann jedoch nicht gegeben werden, wie dies eigentlich nach der Revision des Bundesgerichtsgesetzes zu erwarten gewesen wäre. Es wurden wohl Massnahmen ergriffen, indem unter den Abteilungen ausgeholfen wird. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass insbesondere die Zunahme im Strafrecht seit Einführung der neuen Strafprozessordnung erheblich ist. Die hohen Eingangsraten halten dort an, und es wird Zeit brauchen, diesen permanenten Anstieg zu verdauen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesgerichtspräsident sich dazu auch noch äussern wird.
Zum Bundesverwaltungsgericht: Auch da sind die Eingänge mit über 8000 Fällen im letzten Jahr stabil geblieben. Die Pendenzen haben etwas zugenommen, teilweise wird dies mit längeren krankheitsbedingten Vakanzen erklärt. Im Weiteren kämpft das Bundesverwaltungsgericht mit dauernden Rekrutierungsschwierigkeiten im frankophonen und italophonen Bereich. Die Reorganisation in diesem Gericht ist umgesetzt worden. Sie besteht einerseits aus der Schaffung einer Abteilung IV, andererseits soll die Führung des Gerichtes erleichtert werden.
Noch ein Wort zum Bundespatentgericht: Beim Bundespatentgericht hat die Zahl der summarischen Verfahren zugenommen. Diese Verfahren sind praktisch gleich aufwendig wie ordentliche Verfahren. Stolz ist dieses Gericht jedoch auf die sehr hohe Quote von abgeschlossenen Vergleichen, die über die ersten fünf Geschäftsjahre betrachtet bei 75 Prozent liegt. Verglichen mit massgeblichen Patentgerichten in unseren Nachbarländern ist dies ein Merkmal für die hohe Qualität an diesem Gericht.
Die Kommissionen liessen sich über den Stand der Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers informieren. Der Generalsekretär präsentierte das Projekt, das bereits anlässlich des Besuches beim Bundesverwaltungsgericht im letzten Herbst Thema war. Das Bundesgericht wird die Einführung in Zusammenarbeit mit den oberen kantonalen Instanzen vollziehen und hat dabei in der jährlichen Konferenz der Präsidenten der Ober- bzw. Kantonsgerichte gemeinsam mit dem Bundesgerichtspräsidenten sechs Leitsätze definiert.
Wichtig ist die feste Absicht der Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers und dessen Verbindlicherklärung. Damit soll der Verkehr zwischen den Rechtsanwälten und den Gerichten obligatorisch nur noch elektronisch erfolgen. Die Beistandspflicht der Richter in Beschwerdefällen ohne anwaltliche Vertretung wurde ebenso besprochen und bleibt gewährleistet. Die Einführung sollte ohne Verzögerung an die Hand genommen werden, und die gesetzlichen Grundlagen sind schnell vorzubereiten. Die Schweiz ist in dieser Beziehung im Vergleich zu den Nachbarländern leider nicht an vorderster Stelle.
Auch Open Justitia war ein Thema. Dazu gab es verschiedene Expertengutachten, die sich widersprachen. Aufgrund eines ersten Gutachtens zog das Bundesgericht den allgemeinen Zugang zu Open Justitia zurück. Ein zweites Gutachten besagte, dass eine Verordnung den unentgeltlichen Zugang zu Open Justitia regeln könnte. Das Bundesgericht selbst wollte in dieser Sache nichts mehr unternehmen, obwohl das Bundesstrafgericht Interesse an der Plattform zeigt. Es bedürfe der expliziten Zustimmung der beiden Geschäftsprüfungskommissionen. Diese vertreten nun die Auffassung, dass es sich hier um eine rechtliche Einheit handelt, weshalb eine erneute Überprüfung der Öffnung von Open Justitia zugunsten des Bundesstrafgerichtes durch das Bundesgericht wieder ins Auge gefasst werden kann.
Diskussionspunkt waren auch die Gerichtsgebühren, die nicht mehr den heutigen Streitwerten entsprechen. Es bestand Einigkeit, dass hier Handlungsbedarf besteht und eine flexible Lösung gesucht werden muss, insbesondere für Prozesse mit hohem Streitwert oder sehr grosser Komplexität. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben eine entsprechende Motion verabschiedet.
Nun noch einige Worte zu den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern: Die Zahlen des Jahres 2016 zeigen, dass bei 38 vollamtlichen Richterinnen und Richtern von den 19 gewählten nebenamtlichen Richtern nur wenige in der Bearbeitung und Urteilsfällung Unterstützung leisteten. Das Bundesgericht hat nun Massnahmen ergriffen, das Gespräch mit den nebenamtlichen Richtern gesucht, um in dieser Sache Abhilfe zu schaffen. Eine Lösung ist diesbezüglich auf gutem Weg.
Generell darf gesagt werden, dass die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte gut funktioniert, und auch die Gespräche mit den Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte zeigten, dass die Zusammenarbeit und der Betrieb insgesamt gut laufen.