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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-13

Wortprotokoll

Die Feststellung, der Bund und der Kanton Graubünden hätten für die Dauer des World Economic Forum gemeinsam ein generelles Demonstrationsverbot erlassen, trifft nicht zu. Zum einen entscheiden die zuständigen Behörden des Kantons Graubünden selbständig über das Demonstrationsverbot, zum anderen erliessen die kantonalen Behörden für die gesamte Dauer des Anlasses kein generelles Demonstrationsverbot. Einzig für Samstag, den 29. Januar 2000, wurden aufgrund einer Kumulation verschiedener Gefährdungen jegliche Kundgebungen untersagt, unter anderem wegen des Besuchs des US-Präsidenten Clinton. Für diesen Tag hatten die Organisatoren der Anti-WTO-Bewegung eine Demonstration in Davos vorgesehen. Die Bündner Polizeibehörden erteilten ihnen stattdessen eine Demonstrationsbewilligung für Sonntag, den 30. Januar 2000.

Mit diesem Vorgehen haben es die Bündner Behörden verstanden, den Bedürfnissen der Teilnehmer des World Economic Forum nach Sicherheit und jenen der Opponenten nach freier Meinungsäusserung gerecht zu werden. Aus dem eintägigen Demonstrationsverbot lässt sich deshalb keineswegs der Schluss ziehen, der Kanton Graubünden oder der Bund wollten künftig bei Anlässen des World Economic Forum oder bei ähnlichen Veranstaltungen privater Organisationen die Äusserung von Protest unterbinden.

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