Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2017-06-13
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-13
Wortprotokoll
Es besteht nach wie vor eine Differenz in diesem Punkt. Wir kommen also in eine nächste Runde der Differenzbereinigung. Die gute Nachricht ist: Die Räte bewegen sich offensichtlich aufeinander zu. Die schlechte Nachricht ist: Wir sind doch noch nicht an dem Punkt angelangt, wo auf beiden Seiten Zufriedenheit herrscht.
Der Beschluss des Nationalrates hat uns nicht überzeugt. Der Nationalrat hatte beschlossen - Sie sehen das auf der Fahne -, dass für die Festsetzung der Restkosten die Regelungen des Standortkantons des Leistungserbringers gelten, sofern die Kantone keine anderslautenden Vereinbarungen abgeschlossen haben. Aus unserer Sicht ist das eine ungenügende Regelung, die nicht entsprechende Rechtssicherheit bieten würde. Die föderalistischen Bedenken, die uns seitens der Kantone schon in der letzten Differenzbereinigungsrunde zugetragen wurden und die aus unserer Sicht verständlich sind, können damit auch nicht beseitigt werden.
Unsere Version wurde im Nationalrat nicht aufgenommen; sie wurde damals weder von der Mehrheit noch von der Minderheit ins Plenum getragen und war in dem Sinne auch nicht Diskussionsbasis im Plenum. Der Hauptvorwurf, der im Nationalrat gekommen ist, ist einerseits das Risiko möglicher Verzögerungstaktiken, andererseits und damit verbunden das Risiko für Heimwechsel, die sich aufdrängen, falls sich die Situation betreffend Verfügbarkeit von Heimplätzen dann eben über die Zeit doch noch ändern wird. Da sahen wir uns in der Kommission in der Pflicht, einen Lösungsvorschlag zu finden, welcher eben sicherstellt, dass solche Heimwechsel nicht vorzunehmen sind, wenn sich die Situation der Verfügbarkeit von Heimplätzen verändert.
Deshalb schlagen wir die Präzisierung vor, wie Sie sie auch auf der Fahne finden: "Kann der versicherten Person zum Zeitpunkt des Heimeintritts kein Pflegeheimplatz in ihrem Wohnkanton zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Wohnkanton die Restfinanzierung nach den Regeln des Standortkantons des Leistungserbringers." Das ist - leicht modifiziert - die Regelung, wie wir sie bisher hatten. Jetzt folgt aber die Präzisierung: "Diese Restfinanzierung und das Recht der versicherten Person zum Aufenthalt im betreffenden Pflegeheim sind für eine unbeschränkte Dauer gewährleistet."
Wir sind der Ansicht, dass eine gewichtige Unsicherheit, die im Nationalrat zu Unzufriedenheit geführt hat, beseitigt ist, indem wir hier eben diese Präzisierung im Gesetz fest verankern und nicht nur zuhanden der Materialien festhalten, wie wir es zunächst auch diskutiert hatten. Wir sind also der Meinung, dass wir mit dieser Version einerseits eine Lösung vorschlagen können, die akzeptabel ist für die Kantone, die hier in diesem Bereich doch von einer föderalen Aufgabenteilung betroffen sind, die wir nicht in den Grundfesten verändern wollen, und dass andererseits gleichzeitig eben auch die Befürchtungen des Nationalrates in diesem Punkt - Unsicherheit wegen möglicher Heimwechsel - ausgeräumt werden können.
Für uns ist das ein möglicher Weg, um auf den Nationalrat zuzugehen. Wir hoffen, damit jetzt doch zu einer Bereinigung dieses Geschäftes zu kommen. Ich erinnere Sie daran, dass die Hauptmotivation dieser parlamentarischen Initiative, die wir jetzt umsetzen, darin liegt, mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Die heutige Situation ist unbefriedigend, wir wollen hier eine Verbesserung erlangen, und das ist unser Vorschlag. Wir hoffen, dass dieser Vorschlag Sie hier in unserem Rat überzeugt und dann auch ein Beitrag ist zur Lösungsfindung im Dialog mit dem Nationalrat.