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Engler Stefan · Ständerat · 2017-06-13

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-06-13

Wortprotokoll

Ich schlage in die gleiche Kerbe. In der Kommission wurde die Frage gestellt, was der Mehrwert dieser Vorlage sei und worin der gesetzgeberische Handlungsbedarf wirklich bestehe. Funktioniert heute die Stiftungsaufsicht nicht? Ist das der Grund, weshalb man die Stiftungsaufsicht neu organisieren möchte? Es ist zwar praktisch, mit Stabilisierungsprogrammen auch noch gewisse materiellrechtliche Fragen und Organisationsfragen zu behandeln, das mag sein. Solche Stabilisierungsprogramme sind aber an und für sich ungeeignet dafür, weil sie den Fokus falsch legen. Der Fokus wird einseitig auf die Ressourcen gelegt. Damit gerät man in Versuchung, die inhaltlichen Aspekte zu wenig umfassend zu würdigen.

Ich habe in der Kommission schon vor Längerem einmal die Frage gestellt - das ist eine formellrechtliche Frage -, inwieweit überhaupt solche Stabilisierungsprogramme dem Grundsatz der Einheit der Materie genügen müssten, wenn darin alles Mögliche miteinander verpackt werde. Bei dieser Vorlage würde, Kollege Hefti hat es gesagt, niemand erwarten, dass da die Stiftungsaufsicht des Bundes auf ganz neue Füsse gestellt wird. Ich möchte Stabilisierungsprogramme auch einmal unter dem Gesichtspunkt beurteilt haben, ob man damit dem Grundsatz der Einheit der Materie auf der Ebene der Gesetzgebung hinreichend Rechnung trägt oder ob man damit einfach ein Vehikel benutzt, um x Fragen abzuhandeln, um möglichst keine grosse Diskussion darüber aufkommen zu lassen.

Wenn der Fokus auf den Ressourcen liegt, fehlt manchmal die Vertiefung in das eigentliche Thema. Ich kann nachvollziehen, dass man jetzt diese Gelegenheit beim Schopf gepackt hat, weil man damit die Möglichkeit erhält, sich aus Vorgaben der Stellenplafonierung herauszunehmen, wenn keine Stellen eingespart, sondern diese ausserhalb der Kernverwaltung in eine eigenständige Organisation verlegt werden. So weit war die Argumentation in der Botschaft sehr ehrlich.

Es ist auch nicht so, dass das Thema materiellrechtlich überhaupt keine Fragen aufwirft. Auch der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle hat nicht jeden Zweifel beseitigt, dass es bei der Stiftungsaufsicht inhaltliche Themen geben könnte, bei denen es sich lohnen würde, genauer hinzuschauen. Man spricht dort allerdings eher von der Gemeinde als Aufsichtsbehörde, weniger von der Bundesaufsicht.

Die angehörten Verbände, die sich alle mit Stiftungen befassen, haben auch verschiedene materiellrechtliche Fragen aufgeworfen, z. B. die Frage, inwieweit die Regelungen im ZGB dann in Konkurrenz stehen zur Regelung im Eidgenössischen Stiftungsaufsichtsgesetz. Es wurden die Aufsichtsinstrumente infrage gestellt, es wurde gefragt, was die Auswirkungen - direkt oder indirekt - auf die Aufsicht durch die Kantone und durch die Gemeinden wären. Insofern unterstütze ich die Absicht der Kommissionsmehrheit, auf diesen Schnellschuss zu verzichten und die Stiftungsaufsicht in einer gesonderten Vorlage anzusehen, wenn man das will.

Es wurde in der Kommission deutlich zum Ausdruck gebracht: Die Stiftungsaufsicht durch den Bund funktioniert heute. Es gibt keine Gründe dafür, sie zu ändern, weil die Professionalität nicht gegeben wäre oder dort irgendwelche Missstände herrschten. Man verspricht sich durch die Auslagerung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt einfach mehr organisatorische Freiheit und vor allem, nicht unter das Joch der Stellenplafonierung oder von Ressourcenkürzungen zu geraten. Wenn das Problem darin liegt, Herr Bundesrat, dass Sie befürchten, nicht genügend Personal zu bekommen, um den Zuwachs an Stiftungen, die beaufsichtigt werden sollen, bewältigen zu können, müssen wir einen anderen Weg finden, um die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, umso mehr, als der Aufwand auch in Zukunft gebührenfinanziert sein soll. Der Spartrick mit den 800 000 Franken verfängt ja eh nicht, weil schlussendlich auch die beaufsichtigten Stiftungen mit entsprechenden Gebühren den Aufwand zu decken haben.