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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-06-13

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-06-13

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat an der Sitzung vom 15. Mai die von Nationalrätin Friedl eingereichte und am 16. Dezember 2016 vom Nationalrat ohne Gegenantrag angenommene Motion 16.3712 vorberaten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 4 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, die Bedingungen für eine Zulassung von Insekten als Futtermittel für Speisefische und allenfalls andere monogastrische Nutztiere, also Nichtwiederkäuer wie z. B. Geflügel und Schweine, abklären zu lassen und die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung zu schaffen.

In der Begründung führt die Motionärin aus, dass Fisch ein weltweit wichtiges Nahrungsmittel ist und auch in der Schweiz der Fischkonsum steigt. Etwa ein Drittel bis die Hälfte aller Fischbestände in den Meeren ist überfischt, und rund ein Zehntel ist bereits kollabiert. Die Fangmengen nehmen trotz stets verbesserter Fangtechnik weltweit tendenziell ab. Der Zeit- und Kostenaufwand steigt somit an. Deshalb kommen immer mehr Speisefische aus Aquakulturen. Für die Fütterung dieser Fische werden jährlich 20 Millionen Tonnen Klein- und Fettfische zu Fischmehl verarbeitet. Pro Kilo Zuchtlachs braucht es z. B. rund 4,5 Kilo Wildfisch. Eine Alternative ist Futtermehl aus Insektenlarven: Sie bestehen zu einem Grossteil aus Protein, das sich ideal zur Nutztierfütterung eignen würde. Zudem könnte das Insektenmehl neben dem Einsatz als Fischfutter allenfalls auch in der Geflügel- und in der Schweinezucht Anwendung finden, wodurch dem ständigen Anstieg des Sojaanbaus entgegengewirkt werden könnte. Dazu braucht es die Zulassung von Insekten als Futtermittel für Nutztiere.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Er erachtet allgemein eine breitere Abstützung der Proteinversorgung bei der Fütterung von Tieren als sinnvoll und ist bereit, unter Berücksichtigung der auf internationaler Ebene laufenden [PAGE 483] Risikoevaluationen die Bedingungen für die generelle Zulassung von Insekten als Futtermittel zu prüfen.

Unsere Kommission hat sich von der Verwaltung über die Zulassung von Insekten in der Futtermittelproduktion informieren lassen. Wir haben dabei zur Kenntnis genommen, dass bereits im Jahr 2015 das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Verwendung eines Insektenmehls für die Fütterung von Fischen, die in der Schweiz vermarktet werden, bewilligt hat. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Nutzung von Insektenprotein sinnvoll sein kann, sofern kein Risiko für die Tiere und die Konsumentinnen und Konsumenten besteht.

Eine entsprechende Anpassung der Verordnung, in welcher das Anliegen aufgenommen werden kann, ist bereits geplant. Es sollen die Resultate der laufenden Arbeiten der EU im selben Bereich abgewartet und berücksichtigt werden.

Wie eingangs erwähnt, anerkennt die Kommission grundsätzlich das Anliegen der Motion und empfiehlt diese zur Annahme.