Wobmann Walter · Nationalrat · 2017-06-13
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-13
Wortprotokoll
Die Schweizer Fahrzeuglenker müssen bekanntlich schon ab dem 70. Altersjahr eine vertrauensärztliche Kontrolle über sich ergehen lassen. In den Nachbarstaaten ist das für die Autolenker nicht der Fall. In einigen Ländern gibt es gar keine Kontrollen. Dennoch sind sehr viele ausländische Fahrzeuglenker hier in der Schweiz unterwegs, sodass man durchaus von einer Diskriminierung der einheimischen Lenker sprechen darf. Vergleicht man die Unfallzahlen für Senioren ab 70 Jahren in der Schweiz und in den umgebenden Ländern, so stellt man fest, dass es keine Unterschiede bei der Unfallverursachung gibt. Angesichts dieses Vergleichs stellt sich die Frage, warum unsere Lenker schon ab 70 Jahren zur Kontrolle müssen.
Eigentlich stellt die Anhebung der Altersgrenze einen Kompromiss dar. Es geht nicht darum, gar keine Kontrollen mehr zu haben, wie das in einigen Nachbarstaaten der Fall ist, sondern lediglich um die Verschiebung der Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre. Sogar der Verband der Hausärzte ist für die Heraufsetzung auf 75 Jahre. Er hat sich ganz klar dafür ausgesprochen. Das sind die richtigen Fachleute. Dass die Verkehrsmediziner das anders sehen, Herr Hardegger, das begreife ich, denn es geht auch um ihr Einkommen. Ohnehin ist es jedem Lenker freigestellt, sich bei Bedarf zu einem beliebigen Zeitpunkt einer Untersuchung zu unterziehen oder auch Fahrkurse zu besuchen, um festzustellen, wie es um die Fahrtüchtigkeit noch steht.
Wir befürworten diese Form der Selbstverantwortung ganz klar und werden auf die Vorlage eintreten, ihr zustimmen und die Minderheitsanträge ablehnen.