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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-13

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Munz verlangt eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes. Der Bundesrat erachtet das weder als sinnvoll noch als erforderlich und bittet Sie daher, die Motion abzulehnen.

Es gibt die getrennte Prüfungszuständigkeit und die separaten Berichte für Aspekte des Strahlenschutzes und des Umweltschutzes seit Jahrzehnten. Wir sehen nicht ein, dass das mit irgendwelchen Nachteilen verbunden sein soll. Im Gegenteil, das hat sich bewährt und ermöglicht es, den unterschiedlichen Bedürfnissen der beiden Bereiche gerecht zu werden.

Das System stellt sicher, dass bei Vorhaben mit Umweltauswirkungen bedarfsgerecht vertiefte Abklärungen vorgenommen werden. Diese werden anschliessend durch die jeweilige Behörde geprüft. Der Einbezug der betroffenen Parteien ist gewährleistet.

Ebenso ist es bei Vorhaben mit Sicherheitsaspekten, bei denen das Ensi oder fallweise auch das Bundesamt für Gesundheit diese Berichte erstellt und die Auswirkungen, falls sie hier relevant sind, zu beurteilen hat. Gerade der Austausch der jeweils beteiligten Bundesbehörden findet heute statt, Frau Nationalrätin, das funktioniert aus meiner Sicht sehr gut. Auch mit dem Espoo-Übereinkommen steht das nicht im Widerspruch. Es gibt einfach statt eines Berichtes zwei Berichte. Diese sind aber fachlich in der Regel sogar detaillierter und umfangreicher, als wenn es nur einen Bericht gäbe. In diesen Berichten werden deshalb auch nicht nur konventionelle, sondern auch radiologische Auswirkungen auf das benachbarte Ausland dargestellt.

Aus diesem Grunde ist die heutige Regelung klar vorzuziehen.