Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2017-06-13
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-13
Wortprotokoll
Die Schweiz hat ein in vielen Bereichen sehr gutes Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, und die Bevölkerung reagiert auch sehr, sehr sensibel - und das zu Recht - auf einen Abbau bei den Dienstleistungen. Die Regulierung des ganzen Sektors des öffentlichen Angebots ist ein historisch gewachsener Wildwuchs: Wir haben ganz unterschiedliche Regulierungen in der Telekommunikation, im Verkehr, bei der Post usw., und zentrale Fragen werden rechtlich uneinheitlich angegangen.
Bei diesem Postulat geht es nun nicht um den materiellen Gehalt des Service public, sondern es geht darum, dass man wichtige rechtliche Fragen einheitlich normiert. Ich hab sie in meinem Postulat aufgelistet. In der heutigen Regelung fehlt, wenn man die verschiedenen Gesetze vergleicht, der rote Faden. Das gilt für die Eignerstrategie, und das gilt für die Regeln der Corporate Governance. In Bezug auf Lohnfragen - dies haben wir ja bereits verschiedentlich thematisiert - gibt es keine einheitliche Politik. Die Aufsicht ist sehr unterschiedlich geregelt, ebenso die Staatshaftung, der Rechtsschutz, die Bestellung der Organe sowie das ganze Verhältnis zu den Grundrechten. Es geht also bei diesem Postulat darum, sich einmal einen Überblick zu verschaffen, wie ein solches Service-public-Gesetz aussehen könnte und welche Bereiche darin zu regeln wären.
Es ist interessant zu sehen: Mit diesem rechtlichen Wildwuchs an Gesetzen hat man auch keine Übersicht über verschiedene fundamentale Fragen. In der Privatwirtschaft überlässt man das ja auch nicht den einzelnen Branchen. Es gibt auch in der Privatwirtschaft generell-abstrakte Regeln zur Organisation einer Unternehmung: Das Obligationenrecht gilt für die Nahrungsmittelindustrie genauso wie für die Pharmaindustrie. Was im Privatrecht selbstverständlich ist, müsste ja auch für das öffentliche Angebot, für den Service public, selbstverständlich sein.
Ein weiterer Bereich, bei dem wir eine Vereinheitlichung der allgemeinen Normen erreicht haben, ist das Sozialversicherungsrecht. Mit dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts wurde einheitlich normiert, was einheitlich zu regeln ist, z. B. der Zugang zum Recht, Verhaltensbestimmungen usw.
Wenn der Bundesrat jetzt das Postulat zur Ablehnung empfiehlt, kann ich mir eigentlich nur zwei Gründe dafür zurechtlegen. Der Wildwuchs gibt den Exekutivorganen mehr Macht, oder der Bundesrat hat selber die Übersicht über die zu regelnden Fragen nicht. Ich bin überzeugt, dass man auch in der Schweiz wie in anderen Ländern früher oder später ein Gesetz braucht, das die allgemeinen Regeln im Bereich der Grundversorgung, des Service public, enthält. Daneben können in den Spezialgesetzen die spezifischen Regeln für jeden Sektor gesondert normiert werden.[GZ]
Ich danke Ihnen, wenn Sie das Postulat unterstützen.