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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-06-13

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-13

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns hier, in diesem Rat, mit Fragen ganz unterschiedlicher Bedeutung, von unterschiedlicher Tragweite. Man mag sich streiten, wie wichtig die vorliegende Kommissionsmotion der KVF-NR mit dem Titel "Für gleich lange Spiesse. Verkauf und Ausschank von Alkohol auch auf Autobahnraststätten zulassen" ist. Hier geht es nicht um eine Frage, die nach der politischen Parteifarbe zu beurteilen ist. Beruflich darf ich mich in der Gewerkschaft des Verkehrspersonals laufend mit Verkehrsfragen auseinandersetzen. Auch als Präsident des Blauen Kreuzes Schweiz kenne ich Berichte, Erkenntnisse und Erfahrungen von der Front, auch im Zusammenhang mit Alkohol im Verkehr. Die Organisationen mit Engagement für Suchtkranke, Prävention und Verkehrsopfer schlagen Alarm. Selbst Kreise, welche sich sonst für eine möglichst liberale Wirtschaftsordnung einsetzen, zögern oder warnen gar vor dieser Motion. Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung spricht Klartext.

Die Diskussion über Verkehrssicherheit und Alkoholkonsum auf den Autobahnraststätten ist alt. Die 2005 gesenkte Promillegrenze beim Fahren hat sich bewährt. Heute ist es auch für viele Weinliebhaberinnen und Weinliebhaber eine Selbstverständlichkeit, das Glas leer zu lassen, wenn noch eine Autofahrt bevorsteht. Das Verbot des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol auf Autobahnraststätten wurde 1964 eingeführt, und es hat sich bewährt. Die Verkehrsdichte hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Im Jahr 1971 forderte der Strassenverkehr 1773 Todesopfer, im Jahr 2016 waren es gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) noch 216. Im Jahr 2016 spielte der Alkoholeinfluss auf Schweizer Strassen bei 2402 Unfällen mit Sachschäden und bei 1181 Unfällen mit Personenschäden, also mit Verletzten oder Toten, eine Rolle. Bei jedem achten der 216 Verkehrsunfälle mit Todesfolgen im vergangenen Jahr war gemäss Astra Alkohol die mutmassliche Hauptursache, bei den Unfällen mit Schwerverletzten bei jedem zehnten. Das sind Fakten.

Die Autobahnraststätten sind heute bereits stark reguliert. Es ist schlichtweg fehl am Platz, jetzt beim Konsum und Verkauf von Alkohol den Deregulierungseifer ungebremst zu lassen. Auch Sie wissen es: Das Quasimonopol bei den Autobahnraststätten drückt sich trotz Preisfreiheit auch heute noch in den deutlich höheren Benzinpreisen aus.

Auch das Volk will dieses Verbot gar nicht aufheben. Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung ergab eine Umfrage, dass 82 Prozent der Bevölkerung dies nicht wollen. Selbst bei einer Umfrage von "24 Heures" in der Romandie sprachen sich zwei Drittel der Befragten gegen eine Aufhebung des Verbots aus. Es ist eine Zwängerei mit Risiken für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Menschen, welche dem Alkohol im Alltag nicht gewachsen sind; ganz zu schweigen von all dem Leid bei Verletzten, Angehörigen usw. Zudem entsteht noch ein wirtschaftlicher Schaden, auch bei Arbeitgebern und im Gesundheitswesen. Gemäss Astra sind auf der Autobahn im Durchschnitt 1,2 Personen pro Fahrzeug unterwegs. Die Argumentation, dass den Mitreisenden ein Genuss vorenthalten werde, kann also ebenfalls nicht von Relevanz sein.

Übrigens gibt es auch in den Nachbarländern Einschränkungen. In der Debatte zum neuen Alkoholgesetz legte Bundesrätin Doris Leuthard am 17. Juni 2014 hier dar, Alkoholausschank sei in diesem Rat ein Dauerbrenner. Schon 2002 wurde ein Vorstoss Triponez abgelehnt. Am 17. Juni 2014 wurde eine entsprechende Motion Pieren mit 100 zu 83 Stimmen abgelehnt. Damals machte der Bundesrat geltend, er habe noch immer die gleiche ablehnende Meinung.

In Kenntnis all dieser Fakten ist es einfach scheinheilig, von persönlicher Freiheit und Selbstverantwortung zu sprechen. Es geht nicht um den Kauf von "Grillspiessli" auf den Autobahnraststätten. Nein, die Annahme der Motion erhöht das Risiko, von einem Metallteil des Fahrzeugs eines anderen Verkehrsteilnehmers aufgespiesst zu werden. Den erfolgreichen und wirksamen Präventionsmassnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darf jetzt weder ein Eckzahn gezogen noch ein Dolchstoss versetzt werden. Bleiben wir beim moderaten, zweckmässigen Schutz, und tragen wir zur Sicherheit auf unseren Autobahnen bei.

Unterstützen Sie meine Minderheit aus Verantwortung und lehnen Sie die vorliegende Motion ab.