Lexipedia

Pieren Nadja · Nationalrat · 2017-06-13

Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-13

Wortprotokoll

An der Sitzung der KVF des Nationalrates vom 11. April 2017 haben die Nationalräte Kurt Fluri, FDP, Fabio Regazzi, CVP, und ich den Antrag für die vorliegende Kommissionsmotion gestellt. Der Antrag wurde in der Kommission mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass im Sinne der Gleichberechtigung zwischen Raststätten und Tankstellenshops der Ausschank und der Verkauf von Alkohol auch auf Autobahnraststätten erlaubt sein sollen. In der Schweiz ist dieser Verkauf bis anhin ausschliesslich auf den Autobahnraststätten verboten. Diese werden damit klar diskriminiert. Sie unterliegen einem unhaltbaren Konkurrenzverbot, welches die vorliegende Motion abschaffen will.

Die Leidtragenden dieser Diskriminierung sind zwei Gruppen von Personen: Die einen sind die Raststättenbesucher, die sich im Restaurant verpflegen. Der grössere Teil der Restaurantbesucher sind nicht Fahrer. Diese setzen sich nach dem Halt an der Raststätte nicht selber hinter das Steuer. Es sind z. B. Reisende auf einer Carfahrt oder Beifahrer, welche ohne schlechtes Gewissen zum Mittagessen ein Glas Wein trinken dürfen.

Heute verlassen genau diese Leute oft die Autobahn und verpflegen sich in einem nahegelegenen Restaurant, wo das Glas Wein erhältlich ist. Oder es sind Hotelgäste; zum Beispiel in der Raststätte Grauholz bei Bern gibt es rund 20 000 Hotelübernachtungen pro Jahr. Diese Gäste dürfen heute zum Nachtessen keinen Alkohol konsumieren, weil der Ausschank eben verboten ist. Sie fahren oft in die Stadt Bern, essen dort, trinken das erlaubte Glas Wein und fahren wieder zurück ins Hotel auf der Autobahnraststätte. [PAGE 1064]

All diese Personen kennen die erlaubte Promillegrenze und haben sich jederzeit an das Gesetz zu halten. Jeder Autofahrer kennt die Promillegrenze und ist selber verantwortlich, sich an diese zu halten, wenn er sich hinter das Steuer setzt, sei es nach einem gemütlichen Abend mit Kollegen, nach einem Restaurantbesuch oder eben nach einem Besuch im Raststättenrestaurant. Es liegt in der Eigenverantwortung jeder Person, sich an das Gesetz zu halten.

Die zweite Gruppe, die von dieser Motion betroffen ist, sind die Betreiber der Autobahnraststätten. Während der Verkauf von Alkohol in Tankstellenshops auf Haupt- und Nebenstrassen erlaubt ist, darf ein Shop auf der Autobahnraststätte keinen Alkohol verkaufen. Liegt ein Shop direkt an der Autobahn, ist der Verkauf von Alkohol erlaubt. Das führt dazu, dass ein Autofahrer für den spontanen Grillabend das Fleisch, den Salat und das Bier in einem Tankstellenshop ausserhalb der Autobahn kaufen wird.

Die Angst, dass sich der Fahrer nach dem Kauf von Alkohol im Raststättenshop betrunken hinters Steuer setzt, ist unbegründet. Kaum jemand wird im Shop ein Bier kaufen, dieses Bier auf dem Parkplatz trinken und sich dann direkt hinters Steuer setzen und seine Fahrt fortsetzen.

Diese Kommissionsmotion will gleich lange Spiesse für alle Gastronomiebetriebe und eine konsequente Handhabung. Es ist nicht konsequent, dass dieses Verbot auf Autobahnraststätten gilt, während es nicht auch die Gaststätten und Shops betrifft, welche in unmittelbarer Nähe zu Autobahnausfahrten und zum restlichen Strassennetz stehen. Unverantwortliches Handeln ist konsequent zu bestrafen, sei es auf einer Haupt- oder Nebenstrasse oder eben auf einer Autobahn. Der Ausschank und Verkauf von Alkohol auf Autobahnraststätten ist in all unseren Nachbarländern erlaubt.

Eine Minderheit der Kommission lehnt diese Motion ab. Sie argumentiert, dass man vermehrt auf eine präventive Wirkung achten müsse, da auf Autobahnen eine höhere Geschwindigkeit erlaubt sei. Bei vielen Unfällen sei Alkohol im Spiel, daher sei es fragwürdig, beim Verkauf von Alkohol auf Autobahnraststätten liberal sein zu wollen.

Die Kommission, wie gesagt, beantragt Ihnen mit 19 zu 5 Stimmen, der Motion zuzustimmen und den Bundesrat zu beauftragen, eine Lösung auszuarbeiten, damit alle Gastronomiebetriebe gleich behandelt werden.