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Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-06-13

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-06-13

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat diese parlamentarische Initiative am 17. November des letzten Jahres vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass der Bundesrat vor Volksabstimmungen nur mit den schriftlichen Abstimmungserläuterungen und allenfalls einer Medienkonferenz informieren kann. Die in den letzten Jahren neu benutzten Kampagneninstrumente wie Abstimmungsvideos, die vor allem in den Social Media verbreitet werden, müssen verboten werden.

Die Kommission hat die Situation analysiert, sieht aber keinen Handlungsbedarf und beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Artikel 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sieht vor, dass der Bundesrat bei der Information über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit zu beachten hat. Zudem muss er die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen darlegen. Die Kanäle sind also nicht per Gesetz vorgegeben oder beschränkt. Neben den traditionellen Mitteln Abstimmungsbüchlein und Pressekonferenz ist es legitim und zielführend, dass die Institutionen moderne und breite Kanäle benutzen können. Wichtig ist, dass man die genannten wichtigen Grundsätze immer vollständig respektiert. Es handelt sich um Information, nicht um Propaganda.

Die Kommission erachtet es als wichtig, dass sich der Bundesrat bei seiner Informationstätigkeit an die gesetzlichen Vorgaben hält. Dabei spielt es ihrer Ansicht nach keine Rolle, welche Informationskanäle verwendet werden. Nicht nur mit schriftlichen Texten oder mündlichen Erläuterungen kann objektiv informiert werden, sondern auch mit bewegten Bildern. Man kann so verschiedene Zielgruppen erreichen und für das Abstimmen motivieren. Befragungen haben gezeigt, dass sich vor allem jüngere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vorwiegend über das Internet informieren. Das Abstimmungsbüchlein kann auch im Netz heruntergeladen werden, aber ein Video ist einfacher zu nutzen und sicher auch eine wirksamere Information, vor allem für junge Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Neue Informationsformen sollen deshalb möglich sein, und es sollen damit Erfahrungen gesammelt werden können.

Die grosse Mehrheit der Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich beantrage Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.