Lexipedia

Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-06-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Nur noch eine Fussnote zum "Standardabkommen": Kollege Noser, der Bundesrat hat das in seiner Medienmitteilung vom 22. Juni 2016 auch so begründet, dass es sich ja um Standardabkommen handle, weil nichts Neues reguliert werde. Das trifft aus Sicht der Kommission nicht zu. Denn ob wir eine bestimmte Vereinbarung mit Georgien treffen - etwa irgendeine Nachhaltigkeitsbestimmung - oder ob wir die gleiche Vereinbarung mit Indien oder Indonesien treffen, ist staatsrechtlich gesehen nicht das Gleiche. Selbst wenn die Vereinbarung genau gleich lautet, ist sie etwas Neues für die Schweiz und die Betroffenheit der Schweiz. Deshalb sieht ja Artikel 141 der Bundesverfassung heute vor, dass wichtige rechtsetzende Bestimmungen dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind, also Bestimmungen, die, wenn sie innerstaatlich wären, in einem Gesetz festgelegt werden müssten und dem fakultativen Referendum unterliegen würden.

Gemäss bisheriger Praxis - der Bundesrat bestätigt dies in seiner Medienmitteilung vom 22. Juni 2016 - hat man gesagt, wichtig sei eine Bestimmung nur dann, wenn sie eine zusätzliche Verpflichtung für die Schweiz schaffe. Das mag ja noch angehen, aber dann ist man noch weiter gegangen und hat gesagt, Verpflichtungen würden nur dann als wichtig betrachtet, wenn sie nicht bereits in Verträgen der Schweiz mit anderen Staaten vereinbart worden seien.

Es ist nun natürlich keine Frage der Wichtigkeit und der rechtsetzenden Qualität einer neuen Norm: Mit wem wir eine bestimmte Vereinbarung abschliessen, ist sehr wohl entscheidend - und in der Regel wird das Referendum bei diesen Verträgen dann ja nicht ergriffen, das wissen wir auch aus der bisherigen Praxis. Aber einfach das Gewicht eines anderen Staates bzw. die Problematik, die hinter einem anderen Staatsvertrag stehen könnte, demokratiepolitisch gesehen, mit der formalen Argumentation auszuschliessen, mit anderen Ländern habe man das entsprechend auch schon vereinbart, scheint nun schon fragwürdig zu sein. Das war eigentlich der Kernpunkt, der die Kommission dazu gebracht hat, Ihnen die Streichung von Artikel 2 zu beantragen.