Müller Leo · Nationalrat · 2017-06-14
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-06-14
Wortprotokoll
Die Vorlage, die wir hier beraten, hat eine längere Vorgeschichte. Der Ursprung geht auf ein Urteil des Bundesgerichtes vom 2. Dezember 2011 zurück. Nach jahrelanger konstanter Praxis hat das Bundesgericht damals eine andere Auslegung vorgenommen und landwirtschaftliche Grundstücke, die in die Bauzone eingezont werden, anders beurteilt, was erhebliche Folgen bei den Steuern hatte. Aufgrund dieses Urteils wurde dann die Motion Müller Leo 12.3172, "Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken", eingereicht. Beide Räte, also Nationalrat und Ständerat, haben diese Motion angenommen. Anschliessend hat der Bundesrat auftragsgemäss die Vorlage 16.031, die wir jetzt auf dem Tisch haben, dem Parlament zugeleitet. Diese Vorlage beraten wir nun.
Der Nationalrat hat der Vorlage am 27. April 2016 mit 100 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Der Ständerat hat die Vorlage am 12. Dezember 2016 beraten und mit 27 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, nicht darauf einzutreten. Nun ist das Geschäft wieder in unserem Rat.
Die WAK unseres Rates hat das Geschäft an der Sitzung vom 20. Februar dieses Jahres aus zwei Gründen sistiert. Einerseits wollte sie von der WAK des Ständerates wissen, ob der Ständerat die Möglichkeit sehe, eine befristete Lösung für Härtefälle auf Gesetzesebene vorzusehen; diese Anfrage wurde der Schwesterkommission also gestellt. Andererseits wollte unsere WAK das Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung, das angekündigt war, abwarten, um zu schauen, ob allenfalls dort Härtefälle einer Lösung zugeführt werden könnten.
Mit Schreiben vom 21. März 2017 hat die WAK-SR uns mitgeteilt, dass sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Daraufhin hat unsere Kommission, die WAK-NR, am 16. Mai 2017 den Entwurf des Kreisschreibens der Eidgenössischen Steuerverwaltung durchgesehen und sich erläutern lassen. In diesem Kreisschreiben geht es darum, das damalige Kreisschreiben Nummer 38 der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahr 2013 mit einem Anhang etwas anzupassen.
An der Kommissionssitzung lag zum Geschäft selber ein Nichteintretensbeschluss vor, nämlich jener des Ständerates, und ein Einzelantrag, der gleich lautete. Die Kommission hat ohne weitere Diskussion dem Beschluss des Ständerates zugestimmt und beantragt dem Rat, das Gleiche zu tun. Die Kommission hat aber gleichzeitig auch festgestellt, dass bei der Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen Handlungsbedarf besteht. Sie hat deshalb mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Kommissionspostulat 17.3359 angenommen. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Bericht über die Situation der Besteuerung von Grundstücken mit unterschiedlicher Eigentümerschaft - das heisst [PAGE 1097] natürliche Personen oder juristische Personen - zu erstellen und gleichzeitig Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Bundesrat soll in diesem Bericht auch aufzeigen, wie die Unterschiede beseitigt werden können. Dieses Postulat werden wir voraussichtlich in der Herbstsession in diesem Rat behandeln können.[GZ]
Das ist der Bericht aus der Kommission zu diesem Geschäft.