Ritter Markus · Nationalrat · 2017-06-14
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-06-14
Wortprotokoll
Das bäuerliche Bodenrecht ist für uns eine sehr wichtige Rahmenbedingung. Da haben Sie Recht. Im Bereich der Grundstückgewinne reden wir auf der einen Seite von Baulandverkäufen, auf der anderen Seite aber auch von Betrieben, die aufgegeben werden - im Jahr etwa tausend - und dann das Geschäftsvermögen ins Privatvermögen überführen müssen oder können. Wir streben im Bereich der Grundstückgewinnbesteuerung eine gerechte Lösung an. Die ist heute nicht gegeben, weil eben die Besteuerung der Grundstückgewinne sowohl föderal sehr unterschiedlich ist, was ich akzeptieren kann, aber auch bezüglich der drei Steuersubjekte - Privatpersonen, juristische Personen und Selbstständigerwerbende mit Einzelfirmen - sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Diese Frage müssen wir noch vertieft angehen und schauen, warum das so ist und ob es korrekt ist. Das müsste doch gerade im Sinne der SP-Fraktion sein, die sich immer aktiv für Steuergerechtigkeit und für die Besteuerung nach der wirtschaftlichen [PAGE 1099] Leistungsfähigkeit einsetzt. In diesem Sinne handeln wir also auch im Interesse des Anliegens, das Sie sonst normalerweise vertreten.