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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2017-06-14

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Die Schweizerische Nationalbank gewährt dem Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF) für Armutsbekämpfung und Wachstum einen Kredit von 500 Millionen Sonderziehungsrechten. Das entspricht rund 690 Millionen Franken. Durch die notwendige Berücksichtigung der möglichen Wechselkursschwankungen erhöht sich dieser Betrag auf 800 Millionen Franken. Mit dem vorgelegten Beschlussentwurf wird dieser Kredit vom Bund garantiert.

Ihre Kommission hat sich am 20. März 2017 mit der Botschaft des Bundesrates auseinandergesetzt. Dabei wurden im Kern fünf Punkte diskutiert.

Der erste Punkt betraf die Frage, warum die Schweiz diese Unterstützung via den Treuhandfonds des IWF gewährt und nicht bilateral, also auf direktem Weg. Die Antwort war klar: Der Treuhandfonds des IWF ist vor allem bezüglich des Ausfallrisikos des Kredits eine bessere Lösung: Der IWF hatte noch nie einen Kreditausfall gegenüber seinen Gläubigerländern.

Zum zweiten Punkt: Wie erfolgt die Verzinsung des gewährten Kredits, und wie wird die Garantiegewährung des Bundes entschädigt? Hier war die Antwort, dass die Verzinsung des Kredits gegenüber der Schweizerischen Nationalbank nach marktkonformen Kriterien erfolgt. Eine Entschädigung für die Garantieverpflichtung des Bundes erfolgt dabei nicht.

Dritter Punkt: Inwieweit gehen mit dem Kredit Strukturanpassungsprogramme einher? In diesem Programm haben knapp vierzig Länder Zugang zu dieser Kreditfazilität des IWF. In den Kreditprogrammen sind immer auch Strukturanpassungen enthalten. Es gibt also keine Trennung von Kreditprogrammen und Strukturanpassungsprogrammen.

Der vierte Punkt: Liegt diese Kreditgewährung im Interesse unseres Landes? Die Antwort der Kommissionsmehrheit ist: Ja, unser Land ist an einem entsprechenden Engagement des IWF in einkommensschwachen Ländern interessiert. Wir sind daran interessiert, dass in diesen Ländern die Weichen für ein mögliches nachhaltiges Wirtschaftswachstum gestellt werden.

Der fünfte Punkt betrifft die Minderheit unserer Kommission. Die Minderheit stellte insbesondere die Erfolgsbilanz des IWF infrage und wünschte, sich nicht an der - ich zitiere - "Kreditmaschine" des IWF beteiligen zu müssen.

Schlussendlich hat Ihre Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei keiner Enthaltung dem Bundesbeschluss zum Geschäft "IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds" zugestimmt. Sie folgt mit diesem Beschluss dem Ständerat als Erstrat, der dem Entwurf damals einstimmig zugestimmt hatte.