Walti Beat · Nationalrat · 2017-06-14
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-14
Wortprotokoll
Wir haben am vergangenen 6. Juni der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline 16.424 keine Folge gegeben, die eine privilegierte Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups zum Ziel hatte. Diese parlamentarische Initiative ist, ganz offen deklariert, die Vorgeschichte zur vorliegenden Kommissionsmotion: Das Anliegen der Motion und eben auch der parlamentarischen Initiative ist aus Sicht der Kommission im Grundsatz absolut berechtigt. Die Kommission fasst jedoch nicht wie die Initiative eine privilegierte, sondern vielmehr eine attraktive und wettbewerbsfähige Besteuerung ins Auge. Die Kommission ist auch der Auffassung, dass die Thematik breiter angegangen werden soll, weil sie komplex ist und dabei verschiedene Punkte noch genauer beleuchtet werden müssen. Da geht es z. B. um Fragen der Definition von Start-ups: Was ist ein Start-up und was eben ein etabliertes Unternehmen? Oder es geht um die Frage, was Innovation, die dann indirekt steuerlich gefördert werden soll, im erwähnten Kontext bedeutet, oder um die Frage nach der rechtsgleichen Behandlung - diese muss bei jeder angedachten Änderung ein Ziel bleiben - von Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungen und anderen Einkommensarten.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht mit dem Titel "Rasch wachsende Jungunternehmen in der Schweiz" dargelegt, dass die Rahmenbedingungen für Start-ups in der Schweiz grundsätzlich sehr günstig sind. Er anerkennt aber auch punktuell Handlungsbedarf. Mehr oder weniger gelöst ist das Problem bei der Einkommensbesteuerung. Hierzu wurden ja erst auf Anfang 2013 die Regeln revidiert, was die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, Aktien und Optionen angeht. Probleme zeigen sich in der Praxis denn auch in erster Linie bei den Vermögenssteuern und, damit verbunden, bei der Frage der richtigen oder eben günstigen und attraktiven und doch korrekten Bewertung solcher Beteiligungen. Hier schafft der Umstand zusätzliche Komplexität, dass das Feld der Vermögenssteuern ja ein Kompetenzbereich der Kantone ist, den diese sehr sorgfältig und aus verständlichen Gründen hüten. [PAGE 1114]
In den Kantonen bestehen denn auch einige Unterschiede in der Praxis. Die Kantone sind deshalb unbedingt in die Diskussion über Änderungen in diesen Regimes mit einzubeziehen. All dies wird uns im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens besser gelingen, eben über den Weg einer Motion und einer Botschaft des Bundesrates auf der Grundlage einer entsprechend breit angelegten Vernehmlassung. Das soll kein Votum sein, dass hier auf Zeit gespielt werden soll, sondern eben ein Votum zur Vermeidung von Betriebsunfällen.
Erwähnen möchte ich noch, dass der Bundesrat letztes Jahr in Reaktion auf verschiedene parlamentarische Vorstösse eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen eingesetzt hat, die unter anderem auch das Thema der Vermögenssteuern prüft, das Thema möglicher Harmonisierungen in diesem Bereich bei Erhaltung des föderalen Spielraums. Eventuell findet sich auch auf diesem Weg eine befriedigende Antwort auf die vorliegende Motion.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die vorliegende Kommissionsmotion für eine wettbewerbsfähige und international attraktive Besteuerung von Start-ups anzunehmen.
Eine Minderheit, die ihren Standpunkt noch darlegen wird, lehnt auch die Kommissionsmotion ab, weil der gesetzgeberische Handlungsbedarf bezüglich der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen aus ihrer Sicht zu wenig ausgewiesen ist. Hier gestatte ich mir noch den Hinweis, dass der Widerstand gegen die Kommissionsmotion aus den Reihen um Frau Badran selbst kommt und sie sich intern vielleicht noch über ihre Position absprechen kann.[GZ]
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen.