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Schelbert Louis · Nationalrat · 2017-06-14

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Das Postulat der grünen Fraktion verlangt, dass der Bundesrat die weitere Zulässigkeit von Briefkastenfirmen überprüft und dem Parlament darüber Bericht erstattet.

Der Skandal um die Panama-Papiere stand dem Vorstoss Pate. Briefkastenfirmen unterhalten an ihrem Sitz nur einen Briefkasten, die Geschäftsführung ist andernorts angesiedelt. Zumeist gilt es, etwas zu verbergen, zum Beispiel den eigentlichen Firmenstandort oder die Eigentümer. Sehr oft geht es auch darum, keine oder nur sehr geringe Steuern zahlen zu müssen. Zu Abertausenden wurden Briefkastenfirmen eingerichtet, die von einer Kanzlei aus verwaltet werden können. Die gesetzlichen Erfordernisse sind gering: Eintrag im Handelsregister, eine Adresse und eine Vertretung. Dass [PAGE 1118] die Anforderungen nicht grösser sind als bei operativen Gesellschaften, ist eine der Stärken.

Vor gut einem Jahr platzte der Skandal um die Panama-Papiere. 215 000 solcher Einrichtungen waren bei einer einzigen in Panama domizilierten Kanzlei angesiedelt. Nicht wenige von ihnen waren durch Schweizer Banken, zum Beispiel durch die Credit Suisse, vermittelt worden. Diese Briefkastenfirmen stiften keinen volkswirtschaftlichen Nutzen, sie sind für die Allgemeinheit nicht sinnvoll und leisten kaum einen Beitrag zum Wohlbefinden der Allgemeinheit.

Auch in der Schweiz wurde in den letzten Jahrzehnten mit dieser Schlaumeierei viel Geld verdient. Das geschieht immer noch. Diese Mittel fehlen andernorts, in Entwicklungsländern zum Beispiel. Solche Entzüge tragen dazu bei, dass die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern nötig ist, gegen die sich dann, auch in diesem Saal, trefflich polemisieren lässt. Bedenklich finden wir Grünen, dass Bundesrat Ueli Maurer die Praktiken von Wohlhabenden verteidigte, die ihr Geld in Offshore-Geschäften parkieren. "Man muss diese Möglichkeiten schaffen", sagte er letztes Jahr in einem Interview im "Blick". Für uns Grüne hat das nichts mit der Weissgeldstrategie zu tun, die der Bundesrat propagiert. Die Folgen trägt die Bevölkerung, die ihre Einkommen ehrlich deklariert und die Steuern korrekt bezahlt.

In der Stellungnahme zum Postulat argumentiert der Bundesrat mit bereits eingeleiteten Massnahmen. Solche gibt es tatsächlich. Es trifft zu, dass sich die Schweiz unter dem Druck des Auslands da und dort bewegt. Die Auswirkungen sind indessen noch nicht klar, und ein Rollback wird in verschiedenen Bereichen politisch vorbereitet. Die wichtigste der Massnahmen betrifft unseres Erachtens den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten. Dieser Austausch findet jedoch nur mit ausgesuchten Ländern statt. Für die anderen bewirkt die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen nichts.

Der Bundesrat folgert, dass Briefkastenfirmen dadurch an Attraktivität einbüssen würden. Das kann sein, aber nur bis zu einem gewissen Grad. Die Frage, wie weit dies der Fall ist, ist gerade der Inhalt des Postulates. Zu zeigen wäre, wie mehr Transparenz hergestellt werden kann. Vor allem aber erwarten wir vom Bundesrat, dass er das unlautere Geschäft mit den Briefkastenfirmen aktiver - zumindest aktiver - bekämpft. Zu prüfen ist deshalb auch ein Verbot von Briefkastenfirmen, die keine Geschäftstätigkeit ausüben.